Zuschlag 949717: Weiterentwicklung der Applikationen PPP und PM.DWH
Publiziert am: 25. Januar 2017
Post CH AG / PostMail
Art. 13 Abs. 1, Buchstabe c (VöB) Die Applikationen PPP (Personal Planung Performance) und ihre Module im PM.DWH (PostMail DataWareHouse) stellen hochkomplexe Individuallösungen dar, welche im Wesentlichen für die Berechnung der Einsatzpläne von aktuell rund 13‘000 Zustellboten der Post und die damit zusammenhängende Bereitstellung von Mengendaten erstellt wurden. Die Systeme sind nebst der Planung auch verantwortlich für die Zeiterfassung, welche unmittelbar Auswirkungen auf die ausbezahlten Löhne haben. Die Systeme PPP und PM.DWH bilden auch die Basis für die internen Benchmarks in der Teamperformance. Probleme müssen innert Tagesfrist so gelöst werden können, dass die beiden Systeme sowie die betroffenen Umsysteme (total rund 30 Schnittstellen) konsistent sind. Einige relevante Kennzahlen für den Benchmark werden täglich aktualisiert und sind für die Teams ebenfalls lohnrelevant. Die Applikationen basieren nicht auf vorhandene Standardapplikationen oder einem vorhandenen Framework, sondern wurde ab 2007 durch IT Post, mangels Erfolg ab 2008 dann durch die Zuschlagsempfängerin weiterentwickelt und bei der Post implementiert. Die Softwareimplementierung und -entwicklung basiert auf einem äusserst komplexen Regelwerk und erfordert fundiertes postalisches und prozessuales Wissen, insbesondere auch mit Blick auf die komplexe Systemlandschaft, Schnittstellen und Anforderungen gestützt auf die einschlägigen Gesamtarbeitsverträge der Post. Die vorhandenen durchgängigen Testsysteme erlauben, die Funktionen vernetzt über alle rund 30 Schnittstellen zu testen und Fehler frühzeitig zu erkennen. Aufgrund der erwähnten Basis ist es unabdingbar, die Weiterentwicklungen an die Zuschlagsempfängerin und Entwickler der Applikationen zu vergeben. Nur sie hat das Wissen in der nötigen Tiefe, um diese Aufgaben gemäss den hohen Anforderungen der Auftraggeberin zu erfüllen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.01.2017
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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