Ausschreibung 947533: Data Center Backup and Recovery System (DCBRS)

Publiziert am: 12. April 2017

Post CH AG / Informatiktechnologie

Gegenstand der Beschaffung ist eine Backup-Software und Hardware .
Es ist den Anbietern freigestellt, den Beschaffungsgegenstand mit einem von Drittanbietern hergestellten Produkt oder einer Eigenentwicklung zu offerieren, solange diese Lösung gegenüber der Post als integrales Gesamtsystem funktioniert und die Anforderungen vollumfänglich erfüllt.

Die Post beabsichtigt die Hardware zu kaufen und die wiederkehrenden mengenabhängigen Leistungen wie Wartung und Lizenzen in einem Pay per Use Modell zu beziehen. Der Umfang der Beschaffung beinhaltet die von der Post vorgegebenen Merkmalen und Leistungen gemäss dem vorliegenden Pflichtenheft und seinen Anhängen, im speziellen der geforderten Wartungs-und Supportleistungen.

Für weitere Details verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen sowie Ziffer 4.5 hiernach (sonstige Angaben).


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30211200: Hardware für Zentralrechner
  • 48710000: Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung
  • 50312100: Wartung und Reparatur von Zentralrechnern
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. April 2017 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

28. April 2017 Frist für Fragen

Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 28.04.2017 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis am 10.05.2017. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

30. Mai 2017 Abgabetermin 12:00

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

30. Mai 2017 Offertöffnung

Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
58 Wirtschaftlichkeit (Preise)
37 Erfüllung der Anforderungen
5 Transparenz und Qualität des Angebotes

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Akzeptanz der AGBs
2.6 Akzeptanz der Verträge
2.7 Geheimhaltungsvereinbarung
2.8 Kapazität
2.9 Verfügbarkeit
2.10 Support-Organisationen
2.11 Referenzinstallationen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

- Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware
- Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware
- Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software

Nachverhandlungen:

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.

Sonstige Angaben:

Ergänzung zu Ziffer 2.6 Detaillierter Produktebeschrieb:

Mengengerüst:
Die Anbieter nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei den Mengenangaben um Richtwerte nach aktuellem Stand handelt. Die Post CH AG hält mit Nachdruck fest, dass gestützt auf diesen Richtwerten weder ein Anspruch des Zuschlagsempfängers auf Bezug dieser Volumen durch die Post noch die Garantie für einen bestimmten Umsatz entsteht. Es kann daher zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe dieses Pflichtenheftes und dem Vertragsabschluss mit dem berücksichtigten Anbieter, aber auch während der Vertragsdauer, zu Änderungen in der Stückliste kommen.

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Weitere Sonstigen Angaben:

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die Post CH AG wird gestützt auf das Ergebnis der Bewertung im Rahmen der Feinevaluation mit den zwei bestplatzierten Anbietern einen Proof of Concept durchführen. Die Reduktion auf die zwei bestbewerteten Angebote erfolgt aus Gründen einer effizienten Verfahrensabwicklung sowie aus Kostengründen.

Die Testsysteme werden im Rechenzentrum der Post in Bern installiert. Im Rahmen des PoC werden die Erfüllung der im Anforderungskatalog aufgeführten Technischen Spezifikationen (Muss-Kriterien) sowie der Erfüllungsgrad der Zuschlagskriterien (Kann-Kriterien) gemäss Ausschreibung (nach)geprüft.
Sollte ein Anbieter den Proof of Concept nicht bestehen (Nichterfüllung eines oder mehrere Musskriterien), behält sich die Post CH AG vor, den nächstplatzierten Anbieter zur Teilnahme am Proof of Concept einzuladen.

Die Resultate des PoC können zu einer Veränderung der Gesamtbewertung führen.
Aus der Realisierung des PoC entsteht gegenüber der Post kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die Teilnahme am PoC erfolgt demnach seitens der eingeladenen Anbieter unentgeltlich.

Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote nach Durchführung des PoC noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.

Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Das Angebot und sämtliche wichtigen Beilagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden. Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 07 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.

Die Post CH AG beabsichtigt, mit dem Zuschlagsempfänger einen Vertrag über fünf Jahre abzuschliessen, mit Option auf einmalige Verlängerung um max. 12 Monate unter Lifecycle-Überlegungen.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Post CH AG / Informatiktechnologie
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto-dcbrs@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 947533 Data Center Backup and Recovery System (DCBRS)