Zuschlag 946301: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 19. Dezember 2016
Steuerverwaltung des Kantons Bern, Geschäftsbereich Support
Begründung: Gemäss Artikel 6, Absatz 2 des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖGB) vom 11. Juni 2002 wird folgende Vergabe der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern, freihändig durchgeführt: Vergabe von Informatikdienstleistungsaufträgen gemäss Grossratsbeschluss vom 24.08.2016 (Wartung und Support) in den Jahren 2017-2020 für die NESKO-Applikationen der Steuerverwaltung des Kantons Bern im Gesamtbetrag von CHF 56'468'400.00 (inkl. MwSt) an die ursprünglichen Anbieterinnen und Anbieter. Gemäss Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV) vom 16. Oktober 2002 können Aufträge freihändig vergeben werden, wenn es sich um Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen handelt, die von den ursprünglichen Anbieterinnen und Anbieter geleistet werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist und aufgrund der technischen Besonderheit des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt. Die Veranlagungsanwendungen der Steuerverwaltung sind eng miteinander und mit ihren Umsystemen verknüpft. Die Anbieterinnen und Anbieter erbringen aufeinander eingespielte, vielfältige Dienstleistungen zur Produktionsunterstützung, die eine eingehende Kenntnis der Anwendungen und deren Anpassung voraussetzen. Ein Auseinanderfallen von Betriebs- und Entwicklungsverantwortung für einzelne Teile des komplexen und hochspezialisierten NESKO-Umfelds würde viele zusätzliche Schnittstellen und Abgrenzungsprobleme schaffen, die grosse Risiken für die ständige Verfügbarkeit der Anwendungen und damit die zeitgerechte Verarbeitung zur Folge hätten. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses an einer reibungslos und zeitgerecht erfolgenden Verarbeitung sind diese Risiken nicht hinnehmbar. Über die detaillierten technischen Kenntnisse zur wirtschaftlichen und zeitgerechten Wartungs- und Supportdienstleistung verfügen nur die genannten Anbieterinnen und Anbieter. Die Auftragsvergabe an diese Anbieterinnen und Anbieter ist daher zur Erhaltung der Kontinuität der Leistung notwendig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
19.12.2016
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Diese freihändige Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Veröffentlichung auf simap.ch mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Vergabepublikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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