Zuschlag 944731: Realisierung "Dual-Stack-Betrieb" Projekt IPv6 und IPv4
Publiziert am: 13. Dezember 2016
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Das KAIO vergibt die Leistungen betreffend die Realisierung des sogenannten «Dual-Stack-Betriebs» der beiden Internetprotokolle IPv6 und IPv4 im Umfang von CHF 385'872.00 exkl. MWST für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren im freihändigen Verfahren der Unternehmung SPIE ICS AG in 6020 Emmenbrücke.
Die IP-Adressvergabe (DHCP), die Namensverwaltung (DNS) und das IP-Adressmanagement
(IPAM) im Netzwerk des Kantons Bern werden heute zu grossen Teilen durch das Unternehmen SPIE ICS AG sichergestellt.
Eine andere Anbietende mit der Realisierung des Dual-Stack-Betriebs zu beauftragen, würde zu einer Erhöhung von Schnittstellen führen, was mit zusätzlichen Sicherheitsrisiken verbunden wäre. Gleichzeitig ist es unumgänglich, dass allfällige andere Anbietende auf bereits bestehenden Leistungen der SPIE ICS AG basieren und ein entsprechendes Know-How erst aufbauen müssten. Aus diesem Grund und der erwähnten, geringen Risikotoleranz bei diesem Auftrag ist es notwendig, der Unternehmung SPIE ICS AG den Auftrag zu erteilen, damit die Kontinuität der Leistungen gewährleistet bleibt. Die zu vergebenen Leistungen beschränken sich auf eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Im Jahr 2019 wird das KAIO alle Netzwerkleistungen, inkl. den in dieser Publikation genannten, im offenen oder selektiven Verfahren ausschreiben. Dies mit dem Ziel, ab 1. Januar 2020 die aufgeführten Leistungen von der Gewinnerin oder dem Gewinner dieser Ausschreibung zu beziehen.
Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn aufgrund der Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Dienstleistungen ein Auftrag dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden muss, da nur dieser die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleisten kann. Im vorliegenden Fall ist diese Ausnahmebestimmung erfüllt.
Darüber hinaus kann ein öffentlicher Auftrag freihändig vergeben werden, wenn er sich auf einen Grundauftrag bezieht, welcher im offenen Verfahren vergeben worden ist, wenn in den Ausschrei-bungsunterlagen Folgeaufträge vorbehalten worden sind (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV). In der Ausschreibung Nr. 559619 auf simap.ch vom 17. November 2010 («Betrieb und Wartung des Kantonalen Netzwerkes BEWAN»), in welchem die SPIE ICS AG (damals «Connectis AG») den Zuschlag erhielt, wurde ein ebensolcher Vorbehalt angebracht.
Eine freihändige Vergabe an die SPIE ICS AG ist somit zulässig.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.12.2016
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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3012 Bern
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