Zuschlag 942271: Wartung und Support IBM Sterling File Gateway Financial
Publiziert am: 25. November 2016
Post CH AG / Informationstechnologie
Art. 13 Abs. 1, Buchstabe c VöB Die Post CH AG verwendet die Software „IBM Sterling B2B Integrator“ respektive „IBM Sterling File Gateway Financial“ für den Datenaustausch mit ihren Geschäftspartnern. Die Wartung und der Support für die IBM Software wird ausschliesslich durch IBM gewährleistet. Somit ist nur die Zuschlagsempfängerin in der Lage, durch die verwendete Software die Anforderungen der Post und deren Geschäftspartner abzudecken.
Die Software und die Implementierung bei IT Post erfüllt höchste Anforderungen bezüglich Stabilität und Verfügbarkeit, da unter anderem Finanztransaktionen über diesen Service laufen.
Auf Seite der Geschäftspartner der Post wurde erheblicher Aufwand in die Implementierung und Abstimmung der technischen und prozessualen Schnittstellen gesteckt, welcher bei einem Wechsel der Software verloren wäre.
Ein Wechsel auf eine andere Software wäre für die Geschäftspartner der Post unzumutbar und unverhältnismässig. Dadurch könnten die Geschäftsbeziehungen gefährdet werden.
Die Wartung und der Support kann nur bei der Herstellerin der Software bezogen werden. Deshalb muss der Vertrag für Wartung und Support an die Zuschlagsempfängerin vergeben werden. Die Einführung einer Alternative zur Software der Zuschlagsempfängerin wäre in Anbetracht der bereits getätigten Investitionen und der Bedeutung für die Geschäftsbeziehungen mit unangemessenen Aufwendungen verbunden, so dass der Auftraggeberin eine Alternative aus wirtschaftlicher Sicht nicht zumutbar ist.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.11.2016
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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