Ausschreibung 941467: (16175) 805 (Applikation für das Gebäudeprogramm)

Publiziert am: 18. November 2016

Bundesamt für Energie (BFE)

Die vorliegende Ausschreibung gliedert sich in zwei Beschaffungsgegenstände:
• Diverse Dienstleistungen wie Plausibilisierung, Auswertung, Aggregation und Interpretation von Daten für jährliche Berichte und unterjährige Qualitätssicherungsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Gebäudeprogramm (BG 1).
• Entwicklung und Wartung einer IT-Applikation (nachfolgend „Applikation“ genannt) zur Unterstützung der Auswertungs- und Abrechnungsprozesse sowie der Wirkungsberechnungen gemäss HFM 2015 für das Gebäudeprogramm (BG 2).

Der Grundauftrag besteht somit aus IT- und Nicht-IT-Dienstleistungen für 4 Jahre. Für die Ausführung des Auftrages wird eine einzelne Firma beauftragt.

Für Angebote mit Subunternehmer gilt es zu beachten, dass diese lediglich für Entwicklung und Betrieb der Applikation (BG 2) beigezogen werden dürfen (Kapitel 10.3).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Energie
Mühlestrasse 4
3063 Ittigen

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71000000: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72310000: Datenverarbeitung
  • 72316000: Datenanalyse
  • 72212610: Entwicklung von Datenbanksoftware
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
  • IT: IT
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
18. November 2016 Publikationsdatum
18. November 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

2. Dezember 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

9. Januar 2017 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

16. Januar 2017 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1.1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
Bei einem Angebot mit Subunternehmern sind die Nachweise für alle beteiligten Firmen zu erbringen.

EK 1.2 IT Erfahrung
Der Anbieter der Softwarelösung verfügt über genügend Erfahrung mit Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität (Programmieren einer Applikation mit Algorithmen zur Durchführung komplexer Berechnungen inkl. Wartung bei der Bundesverwaltung, Grosskonzern oder einer anderen öffentlichrechtlichen Institution von vergleichbarer Grösse) vergleichbar sind.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzaufträgen, welche frühestens 2012 erfolgreich und vollständig abgeschlossen wurden und über mindestens 3 Jahre gelaufen sind, nach.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 6 zu beschreiben.
Folgende Angaben sind mind. zu machen:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen
- Hauptfunktionalitäten der erstellten Software;
- Beschreibung der Wartungsorganisation;
- grösste Herausforderungen im Projekt
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 1.3 Erfahrung mit Datenanalysen im Gebäudebereich
Der Anbieter der Dienstleistungen verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Art (Datenanalysen und Interpretationen im Gebäudebereich) Umfang und Komplexität (Analysieren und Interpretieren grosser Datenmengen [26 Datensätze in Form der Reportingformulare aus Anhang 19] und erstellen von Publikationen [Studien, Broschüren und Fachartikel etc.]) vergleichbar sind, um den vorliegenden Auftrag umzusetzen.
Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzaufträgen, welche frühestens 2012 erfolgreich und vollständig abgeschlossen wurden und über mindestens 3 Jahre gelaufen sind, nach.
Mindestens aus einem Referenzauftrag muss zudem ersichtlich sein, dass die Ausführung des Auftrages die Kenntnisse der SIA Normen sowie der Energievorschriften auf bundes- und kantonsebene im Gebäudebereich, vorausgesetzt hat.
Als Nachweis sind die geforderten Referenzen im Anhang 5 zu beschreiben und dem Angebot beizulegen. Zusätzlich sind zwei Beispiele von Berichten (mind. 40 Seiten) dem Angebot beizulegen.
Folgende Angaben sind mind. zu machen:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen
- Inwiefern war es von Nöten, die SIA Normen sowie die Energievorschriften auf Bundes- und Kantonsebene im Gebäudebereich zu kennen?
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Zustimmungsschreiben zur Auskunfterteilung sind dem Angebot beizulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK 1.4 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis: Nachvollziehbare Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK 1.5 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Der SPOC hat Muttersprache Deutsch oder mindestens Niveau C1 in Deutsch.
Nachweis: Bitte Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Sprachnachweis des SPOC sowie des Stellvertreters angeben.

EK 1.6 Schlüsselperson Teilprojektleitung Software
Der Anbieter bestätigt, dass sowohl die vorgesehene Teilprojektleitung wie auch deren Stellvertretung nach HERMES Foundation zertifiziert sind.
Als Nachweis sind das vollständig ausgefüllte Formular "Schlüsselpersonen" (Anhang 9) und die HERMES Zertifikate beizulegen.

EK 1.7 Darstellung Projektorganisation
Der Anbieter zeigt auf, wie er die Projektorganisation vorsieht. Dabei sind die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten mit den jeweils dafür vorgesehenen Personen inkl. Stellvertretungen zu bezeichnen. Dieser Nachweis soll ca. eine Seite DIN A4 umfassen und den Unterlagen beigelegt werden.

EK 1.8 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 1.9 Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 4)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK 1.10 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010

EK 1.11 Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vollumfänglich und vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK 1.12 Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin der Dienstleistungen UND der Applikation über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig verfügen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes:
- für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie (BFE)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 941467 (16175) 805 (Applikation für das Gebäudeprogramm)