Ausschreibung 937895: (16203) 785 Fachanwendungstests WBF

Publiziert am: 2. November 2016

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Information Service Center WBF ISCeco

Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betreibt für das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die gesamte Büroautomation. Darunter fallen sämtliche Clients, Anwenderkontos (User Accounts), Drucker, Berechtigungsgruppen sowie die darunter liegenden Anwendungen. Auf diesen sogenannten BAB-Clients (BAB = Büro Automation Bund) werden nebst dem E-Mail-Client und der Dokumentenablage auch Fachapplikationen ausgeführt. Die meisten dieser Fachapplikationen betreibt das Information Service Center WBF (ISCeco) für das WBF.
Pro Jahr werden durch das BIT zwei BAB-Releases durchgeführt. Im Frühling ist jeweils ein Minor Release vorgesehen, im Herbst ein Major Release.
Damit die dafür notwendigen Fachanwendungstests durchgeführt werden können, werden in jeder Verwaltungseinheit Testclients vor Ort bereitgestellt, die durch das jeweilige Amt organisiert werden. Die Anwendungen müssen strukturierten Tests und einer anschliessenden Abnahme durch die Anwendungsverantwortlichen (AV) unterzogen werden. Sollten sich aus den Tests Änderungen an den paketierten Anwendungen ergeben, so müssen diese durch den Tester mit dem Leistungserbringer BIT (LE BIT) koordiniert werden.

Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein Anbieter gesucht, welcher die Anwendungsverantwortlichen der entsprechenden Verwaltungseinheiten des WBF bei der Vorbereitung, Durchführung und Berichterstattung der jeweiligen Fachanwendungstests unterstützt und so sicherstellen kann, dass nach einem BAB-Release der Betrieb der Fachapplikationen jeweils sichergestellt ist.

Die Leistungen werden in einer Grundleistung und vier Optionen wie folgt ausgeschrieben:

Grundleistung (GL)
• GL01: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2017 im Zeitraum vom 01.03.2017 – 31.12.2017

Optionen (OP)
• OP01: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2018 im Zeitraum vom 01.01.2018 – 31.12.2018
• OP02: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2019 im Zeitraum vom 01.01.2019 – 31.12.2019
• OP03: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2020 im Zeitraum vom 01.01.2020 – 31.12.2020
• OP04: Durchführen von Fachanwendungstests bei 2 BAB-Releases 2021 im Zeitraum vom 01.01.2021 – 31.12.2021

Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3, 4 und 5 des Pflichtenhefts.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

In den Räumlichkeiten des Anbieters sowie nach Bedarf auch vor Ort am Standort des ISCeco in Bern sowie an Standorten der Kunden des ISCeco in der ganzen Schweiz.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. November 2016 Publikationsdatum
2. November 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

21. November 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

13. Dezember 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

19. Dezember 2016 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1. März 2016 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2021 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um den vorliegenden Auftrag auszuführen.
Er wird auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen:
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate
Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind, d.h. er hat in der Rolle des Testmanagers Applikationstests vorbereitet und durchgeführt und dabei die gesamte Koordination wahrgenommen. Er weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für die Bundesverwaltung realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die dabei aufgeführten Kontaktpersonen der Bundesverwaltung jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und Entscheide herbeiführen kann.

EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK05
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK06
Einsatz vor Ort beim Arbeitgeber
Der Anbieter ist bereit im Rahmen seiner Leistungserbringung auch Arbeiten vor Ort am Standort des ISCeco in Bern sowie an den Standorten seiner Kunden (vgl. Kap. 2.4 des Pflichtenhefts) zu erbringen.

EK07
Erreichbarkeit und Einsatz-Flexibilität in Rolloutphase
Der Anbieter ist bereit, während der Rolloutphase des jeweiligen BAB-Release (Dauer ca. 1-2 Wochen) eine durchgehende Erreichbarkeit (von 07:00 - 20:00 Uhr) sowie die entsprechende Einsatz-Flexibilität zu garantieren (in Ausnahmefällen auch an Randzeiten und Wochenenden).

EK08
Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK09
Sicherheitsbestimmungen
Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden.
• Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG)
• Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG)
• Weisungen des Bundesrates über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung (WIsB)

EK10
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die möglicherweise von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK11
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
- für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.

EK12
Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang 6 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Information Service Center WBF ISCeco
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 937895 (16203) 785 Fachanwendungstests WBF