Ausschreibung 936531: Kundenzufriedenheitsumfrage 2017+++

Publiziert am: 25. November 2016

Kanton Aargau, Kanton Basel-Landschaft, Kanton Basel-Stadt, Kanton Solothurn

Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist im Kapitel 3 des beiliegenden Pflichtenhefts aufgeführt.

Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat für das Jahr 2017 die nachfolgenden Leistungen zu erbringen. Dieselbe jährliche Leistung können die Auftraggeber für je 3 weitere Befragungsjahre (2019, 2021, 2023) freihändig vergeben (siehe Kapitel 8.18):
• Organisation: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer stellt mit einer erfahrenen und geeigneten Projektorganisation sicher, dass die Erhebung rechtzeitig und qualitativ auf hohem Niveau realisiert werden kann.
• Überprüfung, Gestaltung und Druck der schriftlichen Fragebögen
• Rekrutierung von Fahrgästen: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer sorgt im Rahmen der Auswahl und Schulung der Befragenden für eine optimale Qualität der Rekrutierung (das heisst hohe Teilnahmebereitschaft der Fahrgäste). Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer rekrutiert die festgelegte Anzahl Fahrgäste auf dem Kantonsgebiet der Auftraggeber. Die Rekrutierung erfolgt in den Fahrzeugen auf den untersuchten Linien gemäss den Vorgaben der Auftraggeber.
• Eingangskontrolle und Erinnerung säumiger Probandinnen und Probanden: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer sorgt im Rahmen der Eingangskontrolle und Erinnerung für einen optimalen Rücklauf.
• Kontrolle der Feldarbeit: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer überprüft im Rahmen der Feldkontrolle die Einhaltung der Vorgaben und das Verhalten der Befragenden während der Rekrutierung.
• Datenerfassung und Kontrolle der erfassten Daten
• Datenaufbereitung der Ergebnisse: Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer stellt den Auftraggebern die Daten und Ergebnisse rechtzeitig und fehlerfrei zur Verfügung.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Untersuchte Bus-, Tram- und Bahnlinien gemäss Stichprobenplan (Beilage 9) im Kantonsgebiet der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79320000: Meinungsumfragen
  • 79310000: Marktforschung
  • 79330000: Statistische Dienstleistungen
Gruppen:
  • C: Consulting
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. November 2016 Publikationsdatum
25. November 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen können von den Bewerbern vom 25. November 2016 bis 22. Dezember 2016 online von der Plattform www.simap.ch heruntergeladen werden. Dazu müssen sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. Die Abgabe der Unterlagen erfolgt nur in elektronischer Form.

22. Dezember 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. Dezember 2016 Frist für Fragen

Fragen zur Submission sind im simap-Forum bis 09.12.2016 in deutscher Sprache zu stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

13. Januar 2017 Abgabetermin 11:30

Der Eingabeschluss für das Angebot ist der 13. Januar 2017, 11.30 Uhr (Eingang beim Kanton Aargau, nicht Poststempel). Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache, unter Angabe der Geldbeträge in Schweizer Franken, rechtsgültig unterschrieben, rechtzeitig, vollständig, in 4-facher Ausführung, in Papierform einzureichen. Das Angebot ist in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung "Kundenzufriedenheitsumfrage 2017+++" sowie dem Vermerk "Nicht öffnen – Offertunterlagen" einzu-reichen. Die Kommunikationssprache während des Verfahrens und bei der Erbringung der Leistungen ist Deutsch.

17. Januar 2017 Offertöffnung

Der Eingabeschluss für das Angebot ist der 13. Januar 2017, 11.30 Uhr (Eingang beim Kanton Aargau, nicht Poststempel). Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache, unter Angabe der Geldbeträge in Schweizer Franken, rechtsgültig unterschrieben, rechtzeitig, vollständig, in 4-facher Ausführung, in Papierform einzureichen. Das Angebot ist in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung "Kundenzufriedenheitsumfrage 2017+++" sowie dem Vermerk "Nicht öffnen – Offertunterlagen" einzu-reichen. Die Kommunikationssprache während des Verfahrens und bei der Erbringung der Leistungen ist Deutsch.

1. März 2017 Geplanter Projektstart
28. Februar 2018 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften und Mehrfachbeteiligungen (auch von konzernmässig miteinander verbundenen Gesellschaften) sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Alle im vorliegenden Dokument und den Beilagen aufgeführten Vorschriften, Normen und Richtlinien. Es gilt schweizerisches Recht. Das Verfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Die Einreichung eines Angebots verpflichtet die ausschreibende Stelle nicht zur Vergabe der Leistungen oder zur Ausrichtung einer Entschädigung. Die Aufwendungen für das Erstellen des Angebotes sowie einer allfälligen Offertpräsentation werden nicht entschädigt.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren nach GATT/WTO (General Agreement on Tariffs and Trade, World Trade Organisation) gemäss den gesetzlichen Grundlagen zum Submissionsverfahren im Kanton Aargau (SubmD).

Sonstige Angaben:

Das Beurteilungsgremium setzt sich aus Mitarbeitenden der vier Auftraggeberkantone zusammen. Es unterbreitet der Vergabestelle den Zuschlagsantrag.

Damit die Evaluation schnell und fair stattfinden kann, muss sich die Anbieterin oder der Anbieter zwingend an den Angebotsaufbau gemäss Beilage 8 ("Aufbau des Angebots und einzureichende Unterlagen") halten.

Die Auftraggeber behalten sich vor, die drei bestplatzierten Anbieterinnen und Anbieter zu Offertpräsentationen einzuladen. Offertpräsentationen werden weder vergütet noch im Ausschreibungsverfahren bewertet.

Alle enthaltenen Informationen und Kenntnisse, welche die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei den Auftraggebern oder deren Kundschaft erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung darf nur den an der Angebotserstellung beteiligten Personen zugänglich gemacht werden. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen – auch auszugsweise – nicht zu anderen Zwecken als der Angebotserstellung verwendet werden. Die Ausschreibung darf Dritten nur für die Angebotserstellung zugänglich gemacht werden.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer behandeln die Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind die Tatsachen als vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach einer Absage auf das Angebot. Der Empfänger des Angebots verpflichtet sich, über dieses Angebot gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

Der bisherige Anbieter (Markt- und Sozialforschungsunternehmen), der die Durchführung der Kundenzufriedenheitsumfrage seit 2007 übernommen hat, ist als Anbieter ausdrücklich zugelassen. Um einen Wissensvorsprung zu neutralisieren werden in den Beilagen relevante Informationen allen Anbietern zur Verfügung gestellt. Zudem wird die Frist zur Einreichung der Angebote auf über 40 Tage verlängert.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch; kantonale Amtsblätter

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Kanton Aargau, Kanton Basel-Landschaft, Kanton Basel-Stadt, Kanton Solothurn
Entfelderstrasse 22
5001 Aarau
Telefon: 0628353356
E-Mail-Adresse:  
daniel.buis@ag.ch

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