Ausschreibung 935435: (16157) 609 IKT-Analystendienstleistungen für Fach- und Führungskräfte

Publiziert am: 12. Oktober 2016

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)

Die Bundesverwaltung nimmt für die Führung und Steuerung ihrer IKT-Leistungen dedizierte Analystenservices in Anspruch. Das aktuelle Vertragsverhältnis des BIT endet am 31. März 2017. Mit einer Ausschreibung im offenen Verfahren soll der unterbruchfreie Bezug der Dienstleistungen sichergestellt werden. Dazu sucht die Bundesverwaltung zwei Partner im Bereich der Analystenservices für Führungskräfte. Ziel ist es, mit jedem der beiden Zuschlagsempfänger jeweils einen Rahmenvertrag für einen Zeitraum von sechs Jahren abzuschliessen (1. Quartal 2017 bis 31.12.2022). Dieser soll nebst der individuellen Betreuung des Topmanagements auch Analystenservices für Fachkräfte beinhalten und allen IKT-Leistungserbringern der Bundesverwaltung offen stehen.
Es können grundsätzlich zwei Typen von Dienstleistungen (Leistungspakete) und Zusatzleistungen unterschieden werden:
• IKT-Analystenbetreuung für Führungskräfte der Bundesverwaltung (z.B. CIO) («individual executive support»)
• IKT-Analystenservices für Fachkräfte der Bundesverwaltung («role-based self-service»)
• Zusatzleistungen (zusätzliche Bezüge von Analystenservices)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Ganze Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 79400000: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
  • 75111100: Dienstleistungen der Exekutive
  • 79410000: Unternehmens- und Managementberatung
  • 75110000: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
  • 79411000: Allgemeine Managementberatung
  • 72221000: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
12. Oktober 2016 Publikationsdatum
12. Oktober 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

27. Oktober 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

21. November 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

28. November 2016 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, E-Mail und Telefonnummer, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK03 Kenntnisse Amtssprache (D/F/I)
Der Anbieter bestätigt und stellt sicher, dass alle angebotenen Personen fliessend eine der Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen.
Als Nachweis gelten:
- Muttersprache
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 9 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.)
- Sprachdiplom auf Stufe C1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP.

EK04 Austausch des Ansprechpartners
Der Anbieter ist bereit, den Ansprechpartner bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Im Rahmen der Leistungserbringung können wichtige Gründe für den Austausch des primären Ansprechpartners auftreten wie Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit oder auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers etc.
Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich.
Das Engagement in anderen Mandaten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund (vgl. Ziffer 4 AGB DL).

EK05
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 5)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK06
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).

EK07
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

EK08
Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die zu erbringenden Leistungen keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Kapitel 7.3.3 des Pflichtenheftes.

EK09
Analystentätigkeit
Nachweis über weltweite Analystentätigkeit für den Einsatz in der IKT Branche, deren Ergebnisse über das Internet und über Analystenzugriff verfügbar sind. Die Analysten decken die Anforderungen der Themenschwerpunkte gemäss Kapitel 3.3.1ff des Pflichtenheftes ab.
Als Nachweis legen Sie bitte eine Übersicht über die Tätigkeit Ihres Unternehmens bei, aus dem hervorgeht, dass das Unternehmen weltweit tätig ist. Das Unternehmen muss mindestens eine Geschäftsstelle in Europa haben (Firmenstruktur/Firmenprofil oder Link bzw. Auszug über Ihre Standorte oder weltweite Organisationsstruktur).

EK10
Symposium / Konferenzen
Nachweis, dass der Anbieter weltweit Symposium und Konferenzen über ihre Analysen und Inhalte organisiert und durchführt.
Als Nachweis gelten bspw. Internet-Adressen, Links zu Veranstaltungen; aus denen nachvollziehbar hervor geht, dass die Anbieterin diese organisiert und durchgeführt hat.

EK11
Research Datenbank
Der Anbieter erbringt einen nachvollziehbaren Nachweis, dass er gemäss Kapitel 3.3.1.2 des Pflichtenheftes über eine Research Datenbank (mit eigenen Analysen) verfügt, welche die Bereiche IKT-Technologietrends, -Entwicklung, -Support, -Betrieb und -Produktanalysen/-vergleiche sowie Methoden, Strategien, Marktvergleiche abdeckt.

EK12
Erfahrung / Referenz
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Analystentätigkeiten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind (vgl. Kapitel 3.3.1ff des Pflichtenheftes).
Er weist diese Erfahrung anhand von drei Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Was war der Auftrag (Aufgabe)?;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen;
- Themenbereich (Branche)
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK13
Angabe zum Leistungspaket
Der Anbieter bestätigt, dass er alle drei im Pflichtenheft genannten Leistungen anbietet:
- IKT-Analystenbetreuung
- IKT-Analystenservices
- Zusatzleistungen
(siehe Kapitel 3.3.1.1 bis Kapitel 3.3.1.3 des Pflichtenheftes)

EK14
Übersicht über das Leistungsportfolio
Der Anbieter legt eine Gesamtübersicht über das Leistungsportfolio seines Unternehmens bei.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)
Monbijoustrasse 74
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch