Ausschreibung 934899: (16043) 506 ICT-Fachunterstützung BABS von 2017 - 2026

Publiziert am: 7. Oktober 2016

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Fachbereich Infrastruktur

Das BABS ist die Fachstelle des Bundes für ICT-Projekte wie Polycom (Sicherheitsnetz Funk der Schweiz), Polyalert (Alarmierung der Bevölkerung) und Polyinform (Information der Bevölkerung in Krisenlagen über Radio), etc.
Die ICT-Vorhaben des Bevölkerungsschutzes werden heutzutage massgeblich durch Veränderungen in den Technologiezyklen sowie neuen Ansprüchen und Anforderungen beeinflusst. Zudem eröffnen sich aufgrund von Veränderungen politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen Chancen, die es zu nutzen gilt, damit die zukünftigen Bedürfnisse der Nutzerorganisationen im Bereich der Behördenorganisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) abgedeckt werden können.
Im BABS werden für die nachfolgend aufgeführten Projekte (in den Bereichen Infrastruktur und Bevölkerungsschutzpolitik) diverse Leistungen benötigt:
- Alertswiss Wertsteigerung
- COBE-SKI
- dBBK / dBBK Sicherheit
- Insourcing Polyalert
- Polyalert 2030
- Polyalert Audit
- Polycom Werterhalt 2030
- Polycom ISDS / Audit
- Polyinform 2030
- Service Entwicklung
- Sirenen Next Generation
In den voranstehenden Projekten hat der Anbieter konzeptionelle Arbeiten zu erbringen sowie Leistungen auszuführen, welche sich auf Applikationen beziehen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz, insbesondere Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    BABS ICT Partner 1 (1 Zuschlag)

  • Lot 2:

    BABS ICT Partner 2 (1 Zuschlag)

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
7. Oktober 2016 Publikationsdatum
7. Oktober 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

21. Oktober 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

16. November 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

23. November 2016 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: BABS ICT Partner 1 (1 Zuschlag)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die Alarmierung der Bevölkerung basiert im Wesentlichen auf dem neu eingeführten System Polyalert, welches als Workflow-Engine derzeit die Fernsteuerung von mehr als 5‘000 stationären Sirenen zugunsten der Kantone und der Stauanlagenbetreiber sicherstellt. Das System ist entflochten realisiert; das heisst, es werden Übertragungsvektoren der Armee (Führungsnetz Schweiz), das Sicherheits-Funksystem Polycom der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit in der Schweiz (BORS) sowie das Rundfunknetz der SRG, UKW-RDS genutzt. Polyalert soll zukünftig mittels Upgrade in eine weitreichendere Zielarchitektur ebenfalls im Kontext einer sicheren und resilienten Ereigniskommunikation genutzt werden. Neue Anforderungen, veränderte soziologische Rahmenbedingungen und die rasante Technologieentwicklung im Bereich der Kommunikation und Information verlangen nach neuen Dienstleistungen in den Bereichen der Alarmierungs- und Ereigniskommunikation. Zudem bietet das BABS seit geraumer Zeit Services zuhanden der Bevölkerung auf den gängigen Social Media Plattformen an. In diesem Bereich wünscht sich das BABS eine enge Zusammenarbeit mit System-Architekten, Service-Engineers sowie Quality- & Security-Spezialisten, die mit ihrer ausgewiesenen Methoden- und Fachkompetenz die BABS-Mitarbeitenden unterstützen. Der externe Partner werden für die Erarbeitung sämtlicher Lieferobjekte entlang der Projektphasen sowie gegebenenfalls in der Nutzungsphase eingesetzt. Beginn: Q1 2017, Ende Q4 2026
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: BABS ICT Partner 2 (1 Zuschlag)
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Die kommenden Jahre stehen im Bereich der Führungs- und Einsatzkommunikation der BORS im Zeichen des Werterhalts des Sicherheitsfunknetzes der Schweiz, Polycom. Nachdem der letzte Kanton im Jahre 2015 auf das System migriert wurde und somit das Projekt abgeschlossen werden konnte, muss das Betriebsmanagement der nationalen Komponente für die gesamte Schweiz sichergestellt werden. Im angesprochenen Zeithorizont steht zudem die Migration der Infrastrukturen von der veralteten TDM- auf die neue IP-Technologie an. Diese neuen Rahmenbedingungen an den Betrieb, die Migration und das Risiko-Management bedürfen zeitweilige Zusatzressourcen und erweitertes Fachwissen. Mit dem Vorhaben drahtlose Breitbandkommunikation (dBBK) wird zudem die breitbandige Zukunft der Führungs- und Einsatzkommunikation eingeleitet. Für die Umsetzung dieser Vorhaben wünscht sich das BABS im Rahmen der Leistungserbringung durch den externen Partner eine enge Zusammenarbeit mit System-Architekten, Service-Engineers sowie Quality- & Security-Spezialisten die mit ihrer ausgewiesenen Methoden- und Fachkompetenz die BABS-Mitarbeitenden unterstützen. Der externe Partner wird für die Erarbeitung sämtlicher Lieferobjekte entlang der Projektphasen sowie gegebenenfalls in der Nutzungsphase eingesetzt. Beginn: Q1 2017, Ende Q4 2026
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie) sowie aktuelle schriftliche Bestätigung der Ausgleichskasse, dass die Beiträge der AHV, IV, ALV und EO in den letzten 3 Jahren fristgerecht bezahlt wurden. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK03
Führung der Mitarbeitenden
Der Anbieter verfügt für jedes angebotene Los über direkte Vorgesetzte, welche die eingesetzten Mitarbeitenden führen und fachlich beraten. Die Qualifikation und die Verfügbarkeit der Vorgesetzten ist innert 10 Tagen auf Aufforderung der Beschaffungsstelle hin nachzuweisen.

EK04
Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsüberprüfung (PSP)
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).
Sollten die Ergebnisse der Betriebssicherheitserklärung und der Personensicherheitsprüfung negativ ausfallen kann das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufgelöst werden.

EK05
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK06
Haftung
Bestätigung, dass die Anbieterin die volle Ergebnisverantwortung und Haftung für die jeweiligen Aufträge und Werkverträge übernehmen wird.

EK07
Infrastruktur
Bestätigung, dass die Anbieterin für die Ausführung der jeweiligen Aufträge und Werkverträge eigene Räumlichkeiten mit vollständiger Infrastruktur und Arbeitsinstrumenten zur Verfügung stellt und bei Einsätzen beim Kunden oder seinen Partnern ebenfalls eigene Arbeitsinstrumente einsetzen kann (Personal Computer, Smartphone, Zeiterfassung, Internet-Zugang usw.)

EK08
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 6).
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de ). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK09
Verfügbarkeit
Der Anbieter bestätigt, dass er fähig und bereit ist, zu gegebenem Zeitpunkt die verlangten Leistungen wie im Pflichtenheft beschrieben - insbesondere auch die Verfügbarkeit der nachgefragten und angebotenen Kompetenzen und Profile und Personen gemäss den verlangten Anforderungen - während der gesamten Projektzeit zu erbringen.

EK10
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
- für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)

EK11
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbieterin und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.

EK12
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf (Anhang 7) des Pflichtenhefts vorbehaltslos zu akzeptieren.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Fachbereich Infrastruktur
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 934899 (16043) 506 ICT-Fachunterstützung BABS von 2017 - 2026