Zuschlag 932663: Kontinuitätsarbeiten an Briefsortieranlagen für Standardbriefe
Publiziert am: 23. September 2016
Post CH AG / PostMail
Art. 13 Abs. 1, lit.c, VöB Die Briefsortieranlagen der Schweizerischen Post und deren Software wurden von der Zuschlagsempfängerin im Rahmen von WTO-Ausschreibungen in den Jahren 2004, 2010 und 2013 beschafft und installiert.
Der Ersatz von auswechslungsbedürftigen Anlagenkomponenten muss in die Gegebenheiten der spezialangefertigten Briefsortieranlagen eingepasst und in die Maschinensteuerung eingebunden werden.
Die Software ist in einem hochkomplexen Verbund mit diversen anderen Systemen und Applikationen installiert und wird auch laufend weiterentwickelt. Alle Komponenten der Informatik sind eng miteinander vernetzt und verwenden in der abgestimmten prozessualen Verarbeitung vor- und nachgelagerte Informationen (auch zentrumsübergreifend).
Nur die Zuschlagsempfängerin ist in der Lage, den Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen. Zudem liegen die Urheberrechte an der betroffenen Soft- und Hardware ebenfalls bei ihr.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.09.2016
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Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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