Ausschreibung 927937: (16166) 801 RedPro - IT-Services
Publiziert am: 24. August 2016
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, Generalsekretariat
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein kompetenter und zuverlässiger Leistungserbringer gesucht, der in der Lage ist, eine Reihe von IT-Services in standardisierter Form über 10 Jahre hinweg und gemäss den Vorgaben des UVEK anzubieten und auf Abruf/Bestellung zur Nutzung bereitzustellen.
Die im Rahmen der optionalen Leistungen anzubietenden IT-Services bestehen aus Windows- und Linux-Servern, MS SQL-, Oracle und MySQL-Datenbanken sowie MS IIS- oder Apache Web-Servern. Nach erfolgreicher Abnahme und Abschluss des Grundauftrags (sog. RedPro-Aufbauphase) folgt die RedPro-Nutzungsphase. Die Leistungsbezüger bzw. Bedarfsstellen des UVEK können bei Bedarf in dieser optionalen Phase jeweils auf Abruf die vordefinierten IT-Services (technisch und strukturell) bei der externen Leistungserbringerin bestellen und nutzen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Betriebliche Leistungen bei der Leistungserbringerin. Besprechungen finden an der Mühlestrasse 2-4 im Campus Ittigen oder im Generalsekretariat UVEK an der Kochergasse 4/6, Bern statt. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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24. August 2016 | Publikationsdatum | |
24. August 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
7. September 2016 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
3. Oktober 2016 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Der Anbieter und/oder allfällige Subunternehmen verfügt über genügend Erfahrung im Aufbau und Betrieb von IT-Services, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von genau drei aktuellen Referenzen nach, die seit mindestens einem Jahr Kunde beim Anbieter ist.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter einschliesslich allfälliger Subunternehmen verfügt über die nötigen personellen Ressourcen um die im Rahmenvertrag Kap. 5.6 geforderten Erfahrungsprofile permanent anbieten zu können.
EK04 Einhaltung Vorgaben Datenschutz und Informationssicherheit
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten), die Vorgaben betreffend Datenschutz und Informationssicherheit gemäss Service Katalog und des Schweizer Datenschutzgesetz und der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz vom 14. Juni 1993 (Stand am 1. Dezember 2010) vollumfänglich einhält.
EK05 Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK06 Generalunternehmer
Der Anbieter ist bereit, als einziger Ansprechpartner und in alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber aufzutreten. Der Anbieter trägt die Verantwortung für sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen.
EK07 Einhaltung der Verfahrensgrundsätze
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 8-10 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
EK09 Sitzungsort
Der Anbieter bestätigt, Service-, Projekt- und weitere Sitzungen an den Orten gemäss Pflichtenheft Kap. 9.2.2 durchzuführen.
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Sicherheit
Der Anbieter verfügt über eine gültige Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 für das Information Security Management oder vergleichbar.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes:
• für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010;
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang 8-10 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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