Ausschreibung 927103: Entwicklung und Betrieb Alertswiss App 2.0

Publiziert am: 3. September 2016

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)

Bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen, die eine Gefährdung der Bevölkerung mit sich bringen oder ein grosses Informationsbedürfnis erzeugen, soll die Information der Bevölkerung verbessert werden. Die Bevölkerung soll künftig nicht mehr nur über Sirenen und Radiomeldungen alarmiert bzw. informiert werden, stattdessen soll sie während des ganzen Ereignisverlaufs in allen Phasen eines Ereignisses über diverse, teilweise von ihr selbst gewählte Kanäle Warnungen, Alarmierungen und andere Informationen erhalten. Im Vergleich zum bisherigen Einsatz des Sirenenalarms (mit Radiomeldungen) sollen die neuen Kanäle niederschwelliger und damit auch häufiger eingesetzt werden.
Die Polizei und die Führungsorgane von Bund und Kantonen wollen bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen die betroffenen Personen insbesondere schneller und flexibler informieren können als heute. Dabei sollen die Meldungen aller beteiligten Behörden über einheitliche Kanäle verbreitet werden. Gegenüber dem heutigen Alarmierungs- und Informationssystem mit den verbreitungspflichtigen Radiomeldungen gemäss ICARO-Prozess soll eine grössere Flexibilität und eine verbesserte Regionalisierung ermöglicht werden. Damit sollen insbesondere rasch und zielgerichtet Verhaltensanweisungen erteilt werden können.
In einem ersten Schritt soll ein mobiles flächendeckendes und schnelles Warn-, Alarmierungs- und Informationssystem geschaffen werden. Typische Anwendungsfälle für zeitnahe Ereigniskommunikation stellen z.B. ein Chemieereignis, ein Hochwasser, ein Anschlag oder auch ein Sirenenfehlalarm dar. Mit dem mobilen Alarmierungsmittel (Smart-Phone) soll eine möglichst hohe Anzahl an Personen so schnell wie möglich, grossflächig und direkt durch die Behörden erreicht und so die Bevölkerung innerhalb eines definierten Gebietes gelenkt werden können.
Mit der Lancierung der Alertswiss App 1.0 im Jahr 2015 hat das BABS ein Informationsangebot aufgebaut, das die Bevölkerung motivieren soll, vorsorgliche Massnahmen zu treffen, um im Falle eines Ereignisses besser zu reagieren und Schäden zu minimieren.
Die mobile Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung soll über eine neu entwickelte Alertswiss App 2.0 erfolgen. Zusätzlich wird für das Erfassen und den Versand der Ereignismeldungen sowie das Auslösen der Alarme durch die Kantonspolizei bzw. die Führungsorgane von Bund und Kantonen ein sogenanntes Kernsystem benötigt.
App-Benutzer sollen neu eine Push-Meldung erhalten, wenn eine zuständige Behörde eine Warnung, Alarmierung oder Information für die Bevölkerung absetzt. Dies erhöht nicht nur den Nutzen für die bestehenden Benutzer, sondern wird weitere Bevölkerungskreise einschliesslich Personen mit Hörbehinderung motivieren, die Alertswiss App 2.0 herunterzuladen.
Die App unterstützt grundsätzlich vier Sprachen (D, F, I, E). Allerdings kommunizieren die Behörden der Kantone besonders in dringenden Fällen nur in ihrer Amtssprache bzw. ihren Amtssprachen. Einzelne Meldungen werden daher nicht in allen Sprachen verfügbar sein. Die Verwendung von Textbausteinen und Piktogrammen soll es ermöglichen, dringliche Anweisungen einem weiteren Benutzerkreis verständlich zu machen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Alertswiss App 2.0. Das Kernsystem befindet sich bereits im Aufbau und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die neue Alertswiss App 2.0 soll den im Pflichtenheft beschriebenen Funktionsumfang abdecken. In den Folgejahren sind weitere Ausbauschritte geplant. Für die Entwicklung dieser neuen App, sowie die Sicherstellung des Betriebs und der Wartung bis maximal 2025 wird vom BABS ein Partner gesucht. Bis 1. Quartal 2017 soll dieser den Zuschlag erhalten und bis 4. Quartal 2017 sollen die Entwicklung abgeschlossen und der Betrieb der Alertswiss App 2.0 aufgenommen sein.
Das Grundangebot beinhaltet die Entwicklung, Wartung, den Betrieb und den dazu benötigten Support bis ins Jahr 2022.
Optionale Leistungen:
Entwicklung der Basisfunktionalitäten der Alertswiss App für das Betriebssystem Windows Phone und Apple watchOS.
Verlängerung Wartungs-, Betriebs- und Supportleistungen bis 2025.
Regiearbeiten für die Weiterentwicklung der Alertswiss App (vgl. Beilage 4 Preisblatt).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Bern.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. September 2016 Publikationsdatum
5. September 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden.
Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.
Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

25. Oktober 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
19. September 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert und schriftlich ins Frageforum auf www.simap.ch unter dem Register „Anbieter“ gestellt werden. Unter dem Stichwort „Benutzungshinweise“ befindet sich eine Online-Anleitung, wie im Forum Fragen gestellt werden können. Bei der Formulierung der Fragen ist zu beachten, dass alle registrierten Bewerber für diese Ausschreibung die gestellten Fragen und Antworten anonymisiert einsehen können.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.

25. Oktober 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung des Angebots
Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 25. Oktober 2016 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem BABS an die aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen
oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen
oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

26. Oktober 2016 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung des Angebots
Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 25. Oktober 2016 (Datum des Poststempels) in 3-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick, CD oder DVD) dem BABS an die aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an der Loge des BABS (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07.30-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BABS zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen
oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen
oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax an die Beschaffungsstelle zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK 1: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK 2: Erfahrung App-Entwicklung
Der Anbieter verfügt über 2 aktuelle (Produkt-) Referenzen für Apps (iOS und Android), in denen mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Konzeptions- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt wurden. Aktuell heisst, dass die beiden App heute in Betrieb stehen und für beide mindestens je 1 Jahr Betriebsdauer besteht. Vergleichbar bedeutet, dass mindestens eine App über eine mit der Alertswiss App 2.0 vergleichbare Komplexität bei der Visualisierung von Daten auf einer geographischen Karte verfügt und mindestens eine App in der Lage ist eine hohe Anzahl vom Benutzerprofil (z.B. von einer vom Benutzer vorgängig ausgewählten Region) abhängigen Push-Nachrichten zu verschicken ( > 1 Mio. Push-Nachrichten innert max. 5 Minuten).
Der Hinweis "iOS und Android" bedeutet, dass für beide Referenzen sowohl iOS als auch Android unterstützt sein muss.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK 3: Erfahrung App-Betrieb
Der Anbieter verfügt über 1 Referenz bei der er einen mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Betrieb einer App seit mindestens 2 Jahren durchführt.
Vergleichbar bedeutet, dass für hohe Spitzenbelastungen eine automatische Skalierung der Serverleistungen erfolgt und die App PUSH-Nachrichten verwendet. Ferner bedeutet vergleichbar, dass im Rahmen der Betriebsaufgaben auch die 2-Level und 3-Level Supporttätigkeiten durchgeführt werden.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK 4: Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt zudem, dass die im Projekt vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen (Projektleiter, Business Analyst, Betriebsverantwortlicher, Software-Architekt, Software-Entwickler, Testverantwortlicher) für die Dauer des geplanten Einsatzes einen aufenthaltsrechtlichen Status haben oder haben werden, welcher diese berechtigt, in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit im angebotenen Umfang nachzugehen.

EK 5: Ansprechpartner Eskalation
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK 6: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (Projektleiter, Businessanalyst, Chefentwickler, Betriebsverantwortlicher, Service-Manager) einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können:
- Sprachniveau: C1 gemäss gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen
Mindestens eine der Schlüsselpersonen muss zusätzlich in französischer Sprache (mündlich) kommunizieren können:
- Sprachniveau: B2 gemäss gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen.

EK 7: Personensicherheitsüberprüfung (PSP)
Der Anbieter leistet 3-Level Support durch das Entwicklungsteam und übernimmt Betriebsaufgaben. Die Mitarbeiter des Teams werden durch das VBS Sicherheitsüberprüft. Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft der am Projekt beteiligten Mitarbeiter, sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen (nach Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen Art. 10).

EK 8: Betriebssicherheitsüberprüfung
Die für Support, Wartung und Betrieb zuständige Firma muss eine Betriebssicherheitserklärung (BSE) vorweisen können oder die Bereitschaft zu einer solchen Prüfung erklären, um Wartungszugriff auf die Alertswiss Services zu erhalten. Die Prüfung wird durch das VBS durchgeführt.

EK 9: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK 10: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

EK 11: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014)

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Ausserdem verpflichtet die Lieferantin sich, das Werk gemäss den vertraglichen Bestimmungen und Spezifikationen, dem aktuellen Stand der Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben herzustellen. Sie sorgt für ordnungsgemässe Lizenzierung von Drittleistungen.
Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

EK 12: Arbeitsort
Die im Projekt vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen (Projektleiter, Business Analyst, Service-Manager, Betriebsverantwortlicher, Software-Architekt, Software-Entwickler, Testverantwortlicher) des Anbieters sind bereit, den Raum Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren.

EK 13: Support-Reaktionszeit
Zur Unterstützung in Krisen (Support von Krisenstäben etc.) muss ein Support-Mitarbeiter während Bürozeiten (08:00 bis 17:00 Uhr) innert 4 Stunden vor Ort (Zürich, Bern, Lausanne) sein.

EK 14: Leistungsspitzen
Der Anbieter ist fähig, kurz- bis mittelfristige Leistungsspitzen zur Bewältigung unvorhergesehener Problemstellungen durch zusätzliche und hinsichtlich Qualifikation und Erfahrung gleichwertige Personalressourcen abdecken zu können. Für jede Person soll ein Stellvertreter mit vergleichbarer Qualifikation zur Verfügung stehen.

EK 15: Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen ausbezahlt werden.

EK 16: Wartung, Support und Betrieb
Der Anbieter ist bereit und fähig, über eine entsprechende Organisation mit deutsch sprechenden Kontaktpersonen die Wartung, den Support und den Betrieb der Alertswiss App über die gesamte Vertragsdauer sicherzustellen.

EK 17: Zeitfenster Präsentationstermine
Der Anbieter bestätigt, dass er bei Bedarf eine Präsentation gemäss Präsentationsraster durchführen und die fixierten Termine / Zeitfenster für eine Präsentation reservieren wird. In diesem Zusammenhang akzeptiert der Anbieter, dass die schriftliche Einladung zur Präsentation mit einer Vorlaufzeit von mindestens 10 Arbeitstagen erfolgen wird.

EK 18: Akzeptanz Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, im Falle eines Zuschlags einen Vertrag gemäss Beilage 5 abzuschliessen.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

Nachweis EK 1:
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

Nachweis EK 2:
Schriftlicher Nachweis anhand von 2 Referenzen. Die Angaben für die Nachweise sind im Reiter Anhang 1 "Nachweis Erfahrung App-Entwicklung" in diesem Excel einzufügen. Der Nachweis muss eindeutig nachvollziehbar sein insbesondere in Bezug auf die verlangten Eigenschaften der Vergleichbarkeit andernfalls wird das Eignungskriterium als nicht erfüllt bewertet. Bei Bedarf ist eine Beilage zum Anhang 1 erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit Titel "Beilage zu Anhang 1 EK02").
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen) .
Zustimmungsschreiben der Kontaktperson zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.
Der Anbieter bestätigt, dass die angegebenen Referenzaufträge folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens ein Referenzauftrag beinhaltet eine Visualisierung von Daten auf einer geographischen Karte.
- Mindestens ein Referenzauftrag verwendet PUSH-Nachrichten.
- Die Referenzaufträge (Produkte) sind zum heutigen Zeitpunkt in Betrieb.
- Die Betriebsdauer der beiden Referenzaufträge (Produkte) beträgt mindestens 1 Jahr.
- Die Referenzen wurden nicht durch Subunternehmer ausgeführt.
- Der Anhang 1 ist vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und dem Angebot beigelegt.

Nachweis EK 3:
Schriftlicher Nachweis anhand von 1 Referenz. Die Angaben für die Nachweise sind im Reiter Anhang 2: "Nachweis Erfahrung App-Betrieb" in diesem Excel einzufügen. Der Nachweis muss eindeutig nachvollziehbar sein insbesondere in Bezug auf die verlangten Eigenschaften der Vergleichbarkeit andernfalls wird das Eignungskriterium als nicht erfüllt bewertet. Bei Bedarf ist eine Beilage zum Anhang 2 erlaubt (unter "Beilagen zum Angebot" einordnen mit Titel "Beilage zum Anhang 2 EK03").
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen) .
Zustimmungsschreiben der Kontaktperson zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.
Der Anbieter bestätigt, dass die angegebenen Referenzaufträge folgende Kriterien erfüllen:
- Betrieb einer App mit PUSH-Nachrichten und automatischer Skalierung der Serverleistung.
- Die App steht seit mindestens 2 Jahren in Betrieb.
- Der Anhang 2 ist vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und dem Angebot beigelegt.

Nachweis EK4:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

Nachweis EK5:
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des Ansprechpartners Eskalation.

Nachweis EK6:
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

Nachweis EK 7:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 8:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 9
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 10:
Ausgefüllte und rechtsgültig unterschriebene Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/selbstdeklarationen-bkb.html)

Nachweis EK 11:
Schriftliche Bestätigung.

Nachweis EK 12:
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft.

Nachweis EK 13:
Schriftliche Bestätigung mit Nennung der Stützpunkte.

Nachweis EK 14:
Schriftliche Bestätigung und kurze Darstellung der im Projekt tätigen Mitarbeiter und deren Stellvertreter.

Nachweis EK 15:
Schriftliche Bestätigung der Akzeptanz.

Nachweis EK 16:
Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und Fähigkeit dafür.

Nachweis EK 17:
Schriftliche Bestätigung und Akzeptanz.

Nachweis EK 18:
Schriftliche Bestätigung und Akzeptanz.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung erfolgt gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand November 2014)

Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung oder der kantonale Behörden erbringen zu lassen.

Transparenz, Gleichbehandlung und Vorbefassung:
Im 2014 hat Ubique Engineering den Auftrag erhalten, eine App Alertswiss V1.0 zu entwickeln, um die Information der Bevölkerung über den persönlichen Notfallschutz zu verbessern. Im Februar 2015 ist die heutige Alertswiss App V1.0 vom BABS lanciert worden. Seither wird sie von Ubique Engineering weiterentwickelt, gewartet und auf der Infrastruktur eines externen Hosters betrieben. Mit der Lancierung der neu zu entwickelnden Alertswiss App 2.0 wird die bisherige App abgelöst und endet der Auftrag von Ubique Engineering.
Die relevanten Resultate aus dieser Entwicklung sind im Pflichtenheft dokumentiert. Diese Dokumente sind zwar für die vorliegende Ausschreibung von keiner Relevanz, geben den Anbietern aber eine interessante Übersicht über die Alertswiss App 1.0
Die gesamte Beschaffungsvorbereitung und Erstellung der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen erfolgte mit der Unterstützung und Begleitung durch die Firma CSI Consulting AG und die Firma e3 AG. Die Firma Ubique Engeneering war nicht involviert, auch bilden keine ihrer Unterlagen Bestandteile der vorliegenden Beschaffung.
Auftragnehmerin für das Kernsystem Polyalert ist die Firma Atos AG. Aufgrund der technischen Schnittstelle zwischen dem Kernsystem und der Alertswiss App 2.0 mussten minimale Klärungen durchgeführt werden. Das Resultat – die technischen Schnittstellen – bildet den einzigen Beitrag der Firma Atos AG an die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen und wird mit Beilage 6 transparent aufgezeigt. Die Beschaffungsstelle erachtet diesen Wissensvorsprung als minimal und nicht geeignet, das Verfahren zugunsten der Firma Atos AG zu beeinflussen. Durch Offenlegung der technischen Schnittstellen und Verlängerung der Eingabefrist auf 50 Tage (statt 40 Tage) betrachtet die Beschaffungsstelle einen allfälligen Wettbewerbsvorteil der Firma Atos AG aus diesem Wissensvorsprung als ausgeglichen.
Daraus folgt hinsichtlich Vorbefassung:
Ubique Engeneering ist nicht vorbefasst und kann am Verfahren als Anbieterin teilnehmen.
Atos AG ist nicht unzulässig vorbefasst und kann am Verfahren als Anbieterin teilnehmen.
CSI Consulting AG und e3 AG sind unzulässig vorbefasst und sind vom Verfahren als Anbieter ausgeschlossen.

Anbieterpräsentation:
Anbieterpräsentationen werden mit allen Anbietern durchgeführt, die ein gültiges Angebot eingereicht haben.
Die Präsentationen dienen der Verifikation des Angebots.
Sie werden nicht separat bewertet, d.h. sind kein eigenes Zuschlagskriterium. Aufgrund der Anbieterpräsentation können aber Bewertungen bei den übrigen Zuschlagskriterien eine Anpassung erfahren – z.B. wenn eine Unklarheit in der Offerte anlässlich der Präsentation geklärt wurde.
Die Präsentationen finden in den Räumlichkeiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz in Bern statt, welche mit Präsentationsbildschirm, Stromanschlüssen und Whiteboard ausgerüstet sind.
Anbieterseitig muss zwingend der Service-Manager einen Teil der Präsentation halten. Die Rollenträger „Projektleiter“, „Projektleiter Design“ und ein Vertreter des Managements müssen ebenfalls präsent sein, um Fragen beantworten zu können. Falls Sublieferanten eine wichtige Aufgabe übernehmen, muss ein Vertreter des Sublieferanten anwesend sein. Das Präsentationsteam darf nicht grösser als 5 Personen sein.
Die Einladung zur Präsentation an die Anbieter erfolgt schriftlich, nach Abschluss der vorgesehenen ersten Evaluationsphase.
Die Anbieterpräsentationen sind in den folgenden Kalenderwochen vorgesehen:
KW 49 bis KW 51 2016, jeweils zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr.
Diese Termine sind durch die Anbieter fix zu reservieren – es stehen keine anderen Termine für die Anbieterpräsentation zur Verfügung. Mit den definitiven Einladungen erhalten die betreffenden Anbieter die genauen Uhrzeiten und Ortsangaben für die jeweilige Anbieterpräsentation.
Die Anbieterpräsentation wird vor einem Gremium aus Vertretern des Evaluationsteams durchgeführt. Die Präsentation erfolgt in deutscher Sprache.
Der Ablauf der Präsentation gliedert sich anhand der Angaben im Pflichtenheft, wobei sich die Bedarfsstelle vorbehält, allfällige Anpassungen vorzunehmen, welche im Rahmen der definitiven Einladung zur Präsentation den Anbietern spätestens 10 Tage vor dem Präsentationstermin schriftlich mitgeteilt werden.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
kommerz@babs.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 927103 Entwicklung und Betrieb Alertswiss App 2.0