Abbruch 926731: (16006) 532 Betrieb UCC VBS

Publiziert am: 13. September 2016

Führungsunterstützungsbasis (FUB)

Der marktübliche Begriff „Unified Communication and Collaboration“ (UCC) umfasst die Integration von Kommunikation und Zusammenarbeit ganz allgemein. Das Marktmodell des IKT Standarddienstes Büroautomation inklusive UCC wurde vom Bundesrat 2013 verabschiedet. Der eigentliche Aufbau der Produktivsysteme und der Betriebsorganisation wird in dezentralen Projekten der Leistungserbringer BIT und FUB geführt.

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, in der bezeichneten Periode auf hochqualifizierte Mitarbeitende mit vertiefter Erfahrung zur Unterstützung/Ergänzung der Betriebsorganisation zurückgreifen zu können. Für den Betrieb, sowie die Umsetzung geplanter und in Realisierung befindlicher Vorhaben soll pro Los je ein Personalverleiher ergänzend zu den internen Mitarbeitenden evaluiert werden, um die Aufgaben rechtzeitig, im gewünschten Umfang und in der benötigten Qualität erbringen zu können.

Je Los wird ein Vertrag für Leistungen im Informatikbereich während der Bedarfsperiode ausgeschrieben.

Der Mustervertrag liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Bedarfsstelle wird, gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen beim Auftragnehmer beziehen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 7:

    Monitoring und Automatisierung
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

Andere Sprachen:

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
4. Mai 2016

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Es ist kein Zuschlag möglich, weil kein Angebot eingegangen ist. Das Los wird gemäss Art. 30. Abs. 2, lit. a VöB abgebrochen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Führungsunterstützungsbasis (FUB)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 464 47 84