Ausschreibung 925993: Speiseausrüstung SA19

Publiziert am: 25. Oktober 2016

armasuisse, Führung und Aufklärung

Mit dem Projekt wird eine standardisierte Speiseausrüstung (24 VDC / min. 1kW) für verschiedenste mobile, teilmobile und stationäre Systeme der Armee angestrebt. Alle neuen Projekte/Systeme werden künftig die Technologie der SA 19 verwenden.
Die SA 19 soll zur Direktversorgung von Gleichspannungsverbrauchern und zum Laden von 24V Akkumulatoren eingesetzt werden. Das neue Speisegerät kann mit einem zusätzlichen Akku mit Laderegler als USV betrieben werden. Der dazu nötige Akku mit Laderegler ist nicht Bestandteil dieses Projektes.
Mit der SA 19 soll eine Speiseausrüstung beschafft werden, die für die nächsten 20 Jahre die bestehenden Speiseausrüstungen ablöst.
Hierzu wird eine zukunftsgerichtete Lösung angestrebt, die unter anderem folgende Eigenschaften aufweist:
-Flexibilität bezüglich gängiger Ein- und Ausgangsspannungen für die Systeme;
-Flexibilität bezüglich Ausgangsleistung (Kaskadierung);
-Steckerkompatibilität zu bisherigen Umsystemen.
Die SA 19 muss für den militärischen Einsatz (robust) und miliztauglich (einfache Handhabung z.B. auch mit Schutzhandschuhen bedienbar) ausgelegt sein.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 31000000: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Oktober 2016 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.

17. November 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, müssen diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben

21. November 2016 Abgabetermin 00:00

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

Offertöffnung

Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2

a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
(Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.

E1 – E17 Eignungskriterien (Musskriterien):

E1, Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums).

E2, Lieferantenselbstdeklaration
Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für die wichtigen Unterlieferanten gemäss Ziffer 1.4 der Lieferantenselbstdeklaration (Beilage 1.1) erstellt werden.
Die 8 Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), die Mindestlöhne, sofern gesetzlich geregelt, sowie die am Leistungsort geltenden Arbeits- und Arbeitsschutzbestimmungen sind für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, zwingend einzuhalten.

E3, Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass ein Anbieter die Federführung (Konsortialführers) übernimmt. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.

E4, Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für in der Schweiz erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutzbestimmungen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten.
Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Weiterführende Informationen unter www.logib.ch
Zudem bestätigt der Anbieter, dass er und seine beigezogenen Subunternehmer und Zuliefererbetriebe für im Ausland erbrachte und entlohnte Leistungen, die in der Beilage 1.1.1 aufgeführten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten.

E5, Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen.

E6, Der Bewerber/Hersteller verfügt über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001oder gleichwertig.

E7, Der Bewerber/Hersteller verfügt über ein gültiges Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.

E8, Der Bewerber ist explizit Hersteller mit eigener Produktion von „Speiseausrüstungen.

E9, Der Bewerber verpflichtet sich, die Produktionsfähigkeit für allfällige Folgebeschaffungen während 10 Jahren bis maximal 2030 ab Vertragsunterzeichnung zu gewährleisten.

E10, Der Bewerber garantiert die Ersatzteileversorgung des gesamten Beschaffungsumfanges über die Nutzungsdauer von min. 20 Jahren ab Vertragsunterzeichnung.

E11, Der Bewerber garantiert eine Lieferkapazität von min. 1‘000 Speiseausrüstungen pro Jahr.

E12, Der Bewerber hat ausgewiesene Erfahrung in der Konstruktion und Herstellung von Speisegeräten für den Einsatz in erschwerten klimatischen Bedingungen z.B. Armee- oder Feuerwehreinsatz und weist diese Erfahrung mit Referenzen (min. 3 Referenzen) der letzten 10 Jahre (nicht älter als 2006) aus. Die Referenz muss dem Ausschreibungsgegenstand gemäss den Vorgaben in der TA respektive den Angaben im Pflichtenheft entsprechen (Stückzahl und Artikel etc.).

E13, Der Bewerber autorisiert die Logistikbasis der Armee (LBA) oder eine von der armasuisse benannte Drittfirma, sämtliche anfallenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch ausgebildetes Fachpersonal ausführen zu lassen. Das Fachpersonal (Truppe, LBA und MKZ) muss durch den Anbieter ausgebildet werden.

E14, Der Anbieter besitzt mindestens eine Niederlassung in Europa mit mindestens 20 VZÄ (Vollzeitäquivalent) Mitarbeitern sowie einem Servicenetz inkl. Ersatzteilversorgung.

E15, Der Anbieter bestätigt die Einhaltung der nationalen Gesetzgebungen für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.) bei allen Prozessschritten.

E16, Der Anbieter bestätigt, dass er die Mindestanforderungen in den „Technischen Anforderungen“ vorbehaltslos erfüllen kann.

E17, Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern (Sept. 2016).

E18 – E23 Eignungskriterien mit Nachweisen und Bewertung:

E18, Referenzen für die Konstruktion und Herstellung von Speisegeräten

E19 Garantienachweis von (N)-Monaten für die Speiseausrüstung

E20, Eigene Entwicklungs- und Konstruktionsabteilung

E21, Erfahrung in der Herstellung von Erstanfertigungen nach Vorgaben des Auftraggebers (Prototyping)

E22, Verfügt über eine Servicestelle in der Schweiz oder steht in Partnerschaft mit einer Drittfirma in der Schweiz

E23,Akzeptanz des Beschaffungsvertrages

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

2

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Die Ausschreibung wird im selektiven Verfahren als funktionale Ausschreibung im Dialog ausgeschrieben.
Mit maximal 2 präqualifizierten Anbieter soll ein Prototyp erarbeitet werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

armasuisse, Führung und Aufklärung
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 925993 Speiseausrüstung SA19