Ausschreibung 923653: (16054) 602 Beschaffung einer Integrationsplattform von Anwendungen

Publiziert am: 8. Juli 2016

Zentrale Ausgleichstelle ZAS

Der Zweck dieses Beschaffungsgegenstands ist eine Grundleistung (ETL) und Optionen (ESB, MDM) zu erbringen.

Die Grundleistung besteht aus :
Eine ETL-Lösung einschließlich aller folgenden Akquisitionen und Informatikdienstleistungen zu erbringen :
- die Lösung und die Gewährung von Nutzungsrechten für 3 Umgebungen (Entwicklung, Qualifikation und Produktion) für 5 Benutzer ;
- jeder mögliche Drittanbieterlizenzen ;
- die Umsetzung über die Installation und die in situ-Einstellung der Lösung ;
- die Migration der bestehenden ETL Aufgabe ;
- die Gruppentraining für Entwickler und Administratoren ;
- die Wartung und die Unterstützung der Lösung für 3 ETL-Umgebungen für einen Zeitraum von 5 Jahren, darunter die korrektive, adaptative und verbessernde Wartung und Bereitstellung neuer Versionen und Patches, technische Unterstützung in 10*5 von Montag bis Freitag, Updates und Patches und falls erforderlich die Aktualisierung der Lizenzschlüssel ;
- In situ-Expertise von 10 Tagen (8 Stunden / Tag) entsprechend einer Unterstützung für Aufbauversionen der Lösung sowie der Diagnose der Installation.

Die folgende Optionen sind auf Anfrage zu erbringen :
Option 1 : ESB-Lösung
Option 2 : MDM-Lösung


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Genf

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
8. Juli 2016 Publikationsdatum
8. Juli 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

26. Juli 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

31. August 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK2
Erfahrung
Der Anbieter soll eine ausgereifte Lösung und ausreichende Erfahrung erbringen.
Er bescheinigt , dass die Erfahrungen , indem sie für jede Lösung (ETL , ESB , MDM ), zwei Referenzen der letzten fünf Jahre. Referenzen sollten von den Kunden erhebliche Größe (über 500 Personen) erhalten werden.
Es müssen zwei Referenzen für die Anteil ETL, zwei Verweise auf die Anteil BSE, zwei Verweise auf die Partei MDM eingereicht werden. Sechs Referenzen werden insgesamt erwartet.
Es ist zulässig, in die Referenzen eines Kundes anzuzeigen, die eine solche ETL und einen ESB und MDM (ETL = eine Referenz und einen Verweis BSE) erworben hat.
Informationen über die vom Anbieter im Auftrag des Bundes durchgeführten Projekte werden nur dann, wenn die Schiedsrichter ihre schriftliche Zustimmung zur Offenlegung dieser Informationen gegeben haben, erlaubt.

EK3
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Der Anbieter verpflichtet sich für die Bereitstellung von qualifiziertem Personal, die während die fünf letzten Jahren eine Erfahrung in ETL, ESB und MDM Implementierung zuweisen können.
Der Anbieter verfügt über genügende Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK4
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechspartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Diese Person muss in französischer Sprache kommunizieren (Mindestens Niveau B2).

EK5
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen (Ausbilder, Berater), die in französischer Sprache (mündlich und schriftlich, mindestens Niveau B2) kommunizieren und die Ausbildungen und Dokumentationen in Französisch erstellen und abliefern können, mit hohem Standard Qualität (klar gegliedert und lesbar). Zum Beispiel muss der Bericht über die Installation von der Lösung in französischer Sprache geliefert sein.

EK6
Personensicherheitsüberprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK7
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK8
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010 [Anhang 3];
- Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, [Anhang 4];
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 [Anhang 5];
Alle Dokumente können heruntergeladen werden unter :
https://www.bkb.admin.ch/bkb/fr/home/hilfsmittel/agb.html
Im Falle von Open-Source-Lösung :
- modifizierte Informatik allgemeinen Geschäfsbedingungen [Anhang 8].

EK9
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK10
Falls der Anbieter nicht der Herausgeber der Lösung oder Lösungen ist
Wenn der Anbieter nicht Software-Unternehmen ist, muss es eine partnerschaftliche Beziehung mit dem Verleger als Integrator seine vorgeschlagene Lösung zertifiziert haben und den Nachweis erbringen müssen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
Im Falle von Open-Source-Lösung :
- modifizierte Informatik allgemeinen Geschäfsbedingungen [Anhang 8].

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Zentrale Ausgleichstelle ZAS
Fellerstrasse 21
3003 Bern