Ausschreibung 923047: (16052) 609 Personalverleih SAP BI
Publiziert am: 25. Juli 2016
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT)
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht das BIT vier strategische Personalverleih-Partner im Bereich SAP Business Intelligence (BI). Jeder dieser strategischen Partner muss in der Lage sein, Berater in den Teilbereichen Business Objects (BO), Business Warehouse (BW) und Business Planning and Consolidation (BPC) mit entsprechenden Fähigkeiten lückenlos zu rekrutieren und der Bedarfsstelle zu verleihen. Es werden in den jeweiligen Teilbereichen erfahrene Berater gesucht, welche ein fundiertes Wissen in den entsprechenden Teilbereichen ausweisen können. Die spezifischen Anforderungen wie Zertifikate, SAP-Kurse etc. werden in den jeweiligen Abrufverfahren (siehe Kapitel 3.4 Prozess der Resourcenbeschaffung, resp. Ziff 4.2 des Rahmenvertrages) festgelegt und gefordert. Die Berater werden hauptsächlich in der Initialphase eines Projektes schweizweit eingesetzt, deren Ziel es ist, einen allfälligen Projektauftrag zu erarbeiten bzw. zu erstellen.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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25. Juli 2016 | Publikationsdatum | |
25. Juli 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung. |
10. August 2016 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
12. September 2016 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 01
Wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02
Arbeitsort
Bestätigung, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.
EK 03
Arbeitsverhältnis
Bestätigung, dass alle zum Einsatz gelangenden Personen, unmittelbar nach dem Zuschlagsentscheid im Minitender, vertraglich an den Anbieter (Arbeitsverhältnis) gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist.
EK 04
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 05
Arbeitszeiten
Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen:
Die regulären Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag, zwischen 06.00 – 20.00 Uhr ohne Feiertage (es gelten nach Arbeitsort die Feiertage des Kantons Bern), mindestens 30 Minuten Mittagspause; 41.5 Stunden-Woche. Blockzeiten sind keine definiert. Innerhalb dieser Zeit, ist zwischen 11.00 und 14.00 Uhr eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Arbeitsunterbrechungen für Morgen-, Mittags- und Nachmittagspausen sind mittels Zeiterfassung auszuweisen.
Grundsätzlich ist die tägliche Arbeitszeit auf 9 Stunden beschränkt d.h. es werden max. 9 Arbeitsstunden pro Tag vergütet. Im Einzelfall kann durch vorherige schriftliche (Mail) Anordnung des Vorgesetzten auf Seiten des Einsatzbetriebs von dieser Beschränkung abgewichen werden.
gem. Kap. 6.1 des Pflichtenheftes.
EK 06
Spesen
Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Kapitel 9.3.3 des Pflichtenheftes.
EK 07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Hinweis: Alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen, müssen einen Arbeitsvertrag mit dem Anbieter haben.
EK 08
Profile Mitarbeitende
Akzeptanz, dass zur angegebenen bzw. angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (wie Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente (gem. TS und ZK) und Nachweise (z. B. Kopien von Diplomen) dem Angebot beizulegen sind.
EK 09
Ansprechpartner (SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC im Feld Bemerkung.
EK 10
Bewilligung zum Personalverleih
Nachweis der kantonalen oder der eidgenössischen Bewilligung zum Personalverleih (AVG).
Bitte legen Sie eine Kopie der Bewilligung zum Personalverleih bei.
Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende behördliche Schreiben beizulegen.
EK 11
Einhaltung der AVG /AVV
Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag.
EK 12
Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen,
Der Anbieter bestätigt, dass er selber die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
Nachweis:
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Kap. 9 des Pflichtenheftes Anhang 4)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, www.logib.ch). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag)
EK 13
Akzeptanz der Allgem. Geschäftsbedingungen
Für das vorliegende Geschäft gelten die AGB für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. Die Anbieter welche Änderungen (Ergänzungen / Anpassungen) oder Vorbehalte anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Ergänzungen der Vergabestelle:
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst: Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung. Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag.
EK 14
Rahmenvertrag
Der Anbieter ist bereit, den Rahmenvertragsentwurf im Kapitel 10 des Pflichtenhefts Anhang 5 vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK 15
Bewertung der Mitarbeiter
Akzeptanz, dass alle zum Einsatz gelangenden MA in ihren jeweiligen Vorhaben bewertet werden, gem. Rahmenvertragsentwurf Kapitel 10 des Pflichtenhefts Anhang 5.
EK 16
Kenntnisse Amtssprache (D/F/I)
Der Anbieter bestätigt und stellt sicher, dass alle angebotenen Personen fliessend eine der Amtssprachen Deutsch, Französisch oder Italienisch sprechen.
Als Nachweis gelten:
- Muttersprache
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 9 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit etc.)
- Sprachdiplom auf Stufe C1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP.
EK 17
Referenzen
Nachweis, dass die Anbieterin in den letzten drei Jahren mindestens zwei Personen pro Profil (Berater SAP BO, BW) und mindestens eine Person im Profil (Berater SAP BPC) im Verleih-, Werk- oder Auftragsverhältnis eingesetzt haben.
Das BIT behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen legen Sie bitte das ausgefüllte und unterschriebene Referenzblatt gemäss Pflichtenheft Kapitel 10 Anhang 3 dem Angebot bei.
EK 18
Elektronische Rechnungsstellung
Bestätigung: ab dem 1. Januar 2016 Rechnung an den Auftraggeber dieser Ausschreibung nur noch elektronisch via "E-Billing in" zu stellen. Nähere Informationen können unentgeltlich unter
www.e-rechnung.admin.ch bezogen werden.
Zusätzliche Informationen
keine
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst: Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung. Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag.
Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Die Vergabestelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen beim Verleiher beziehen bzw. abrufen. Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf einen Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern (Kap. 3.2 – 3.4 und Kap. 10 Anhang 5).
Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.
Die vorliegende Beschaffung erfolgt als Personalverleih [vgl. dazu Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie dazugehörige Verordnung, SR 823.111]. Der Personalverleih untersteht nicht dem Anwendungsbereich des BöB (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgericht B-1687/2010 vom 21. Juni 2011), sondern dem 3. Kapitel der VöB, d.h. ohne Rechtsmittelschutz. Eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung daher nicht beigestellt.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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