Zuschlag 919075: Publikation über die Absicht der freihändigen Vergabe, GemDat/Rubin

Publiziert am: 22. Juni 2016

Präsidialdirektion, Bauinspektorat der Stadt Bern

Sachverhalt:
Die Beschaffung der Software GemDat/Rubin erreicht den Schwellenwert des offenen/selektiven Verfahrens. Unter den Voraussetzungen von Art. 7 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) können Aufträge jedoch im freihändigen Verfahren vergeben werden, auch wenn mindestens die Schwellenwerte des Einladungsverfahren erreicht werden.

Entscheid:
Die Beschaffung der Software GemDat/Rubin wird nach Art. 7 Abs. 3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ÖBV der Firma GemDat Informatik AG, St. Gallen freihändig zugeschlagen.

Begründung:
Die im Jahr 2006 angeschaffte Software für das Baubewilligungsverfahren ist am Ende ihres Lebenszykluses angelangt und muss an die heutige Technologie angepasst und erneuert werden. Mit dem geplanten Update können die bestehenden Daten übernommen und die heute definierten Verfahrensabläufe übernommen werden. Zusätzlich wird die Anbindung an das Gebäude- und Wohnungsregister des Bundes und das elektronische Baubewilligungsverfahren ermöglicht. Damit die Kontinuität der Dienstleistung gewährleistet wird, muss der Auftrag freihändig nach Art. 7 Abs. 3 Lit. f ÖBV der bisherigen Anbieterin zugeschlagen werden.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

GemDat Informatik AG, St. Gallen
CHF 172,789 , Zusätzliche wiederkehrende Wartungskosten während der Lebensdauer der Software Fr. 6'598.80 inkl. MWST pro Jahr.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

17.06.2016


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Die Verfügung über die Absicht der freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten: greifbare Beweise sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Präsidialdirektion, Bauinspektorat der Stadt Bern
Bundesgasse 33
3011 Bern