Zuschlag 918143: EM-ZH-Projektsupport
Publiziert am: 10. Juni 2016
Amt für Justizvollzug, Direktion Justiz und Inneres
Ausnahmebegründung gemäss § 10 Abs. 1 lit. f. SVO: Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen durch den ursprünglichen Anbieter. Der Auftrag zum weiteren Projektsupport des Projekts Electronic Monitoring (EM) muss dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit bereits erbrachten Dienstleistungen gewährleistet werden kann. Die Dienstleistungen beziehen sich auf den Projektsupport. Der Auftrag für den Projektsupport für die Einführung von EM im Kanton Zürich wurde dem Anbieter ursprünglich in einem Einladungsverfahren vergeben.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Der Auftrag zum weiteren Projektsupport des Projekts Electronic Monitoring muss dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit bereits erbrachten Dienstleistungen gewährleistet werden kann.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.05.2016
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Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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Hohlstrasse 552
8090 Zürich
Telefon: 043 258 36 05
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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