Ausschreibung 917463: (16137) 805 «Leitung Forschungsprogramm Wärmepumpen und Kälte»

Publiziert am: 1. Juni 2016

Bundesamt für Energie BFE

Die Energieforschung der öffentlichen Hand richtet sich nach dem «Konzept der Energieforschung des Bundes» (siehe http://www.bfe.admin.ch/themen/00519/index.html?lang=de&dossier_id=01157). Im BFE wird die Energieforschung über verschiedene Forschungsprogramme wie z.B. «Wärmepumpen und Kälte» (siehe http://www.bfe.admin.ch/forschungwkk/index.html?lang=de) koordiniert. Projekte der Energieforschung reichen von Forschungs- und Entwicklungs- (F+E) über Pilot- und Demonstrations- (P+D) bis zu Leuchtturmprojekten.

2.1 Aufgaben der Programmleitung auf Programmebene
Das Angebot benennt eine Schlüsselperson. Diese
• verfolgt die nationalen und internationalen Bemühungen im Programmbereich und in angren-zenden Gebieten, erstellt eine Übersicht über die relevanten Fragestellungen und den technischen Stand national und international und hält diese à jour;
• verschafft sich einen Überblick über alle wichtigen in der Schweiz laufenden Projekte – soweit zugänglich auch über jene der Privatwirtschaft – und im Speziellen über jene, die von der öffentlichen Hand (mit-)finanziert werden;
• nimmt aktiv an nationalen und internationalen Veranstaltungen auf dem Programmgebiet teil;
• kennt und verfolgt die von der öffentlichen Hand (mit-)finanzierten Projekte im betreffenden Programmgebiet und begleitet die durch das BFE (mit-)finanzierten Projekte aktiv;
• unterstützt das BFE auf Anweisung bei der jährlichen Erstellung der Projektliste der Energieforschung des Bundes;
• unterstützt das BFE bei der Abschätzung der Forschungsaufwendungen der schweizerischen Privatwirtschaft in dem betreffenden Forschungsgebiet;
• kennt alle wichtigen Instrumente für die Forschungs- und Technologieförderung und setzt diese angemessen ein;
• setzt ihr Programmbudget subsidiär zu den übrigen Möglichkeiten der Förderung ein;
• unterstützt das BFE und die eidg. Forschungskommission CORE bei der Erarbeitung ihrer Energieforschungskonzepte;
• erarbeitet – basierend auf den Konzepten der Energieforschung des Bundes und des BFE – periodisch Vierjahresprogramme;
• ist – unter Verwendung der dafür vorgesehenen Controlling-Instrumente – für die effiziente und effektive Durchführung ihres Programms zuständig;
• unterstützt das BFE und andere Bundesstellen bei der Behandlung von Fragen aus dem Fachgebiet (insbesondere Stellungnahmen zu Projekten anderer Förderstellen);
• unterstützt das BFE bei der Durchführung von Evaluationen ihres Fachgebiets;
• vertritt auf Anweisung der Bereichsleitung das BFE in nationalen bzw. internationalen Organisationen, insbesondere bei der International Energy Agency „Technology Collaboration Programme on Heat Pumping Technologies“;
• nimmt an den vom BFE einberufenen Programmleitersitzungen teil.

Aufgaben der Programmleitung auf Projektebene
Diese Schlüsselperson
• initiiert die für die Erreichung der im Vierjahresprogramm festgelegten Ziele nötigen Projekte;
• unterstützt die Bereichsleitung bei der Identifikation geeigneter Pilot- und Demonstrationsprojekte;
• beurteilt Projektvorschläge und Gesuche und stellt der zuständigen Bereichsleitung entsprechende Anträge;
• unterstützt die Gesuchstellenden, wo nötig, bei der Formulierung und Anpassung von Projektgesuchen im Sinne der Programmzielsetzungen;
• unterstützt Dritte bei der Suche nach Finanzquellen und nach Know-how, sofern das entsprechende Projekt als unterstützungswürdig beurteilt wird;
• sorgt für nationale Vernetzungen und, wo möglich, internationale Einbettungen der Projektarbeiten;
• bereitet die Verträge für die jeweiligen Projekte vor;
• begleitet, betreut und kontrolliert vom BFE genehmigte Projekte fachlich und administrativ (einschliesslich der finanziellen Belange);
• bewertet abgeschlossene Projekte im Sinne einer Erfolgskontrolle;
• unterstützt die Projektnehmer rechtzeitig beim Finden einer geeigneten Trägerschaft zur praxisgerechten Umsetzung.

Informierungsaufgaben der Programmleitung
Das Angebot benennt eine Schlüsselperson. Diese
• orientiert die zuständige Bereichsleitung regelmässig über den Stand der das Programmgebiet betreffenden nationalen und internationalen Aktivitäten;
• erstattet der zuständigen Bereichsleitung periodisch Bericht über den Stand der Arbeiten im Programm;
• erstellt fristgerecht Zwischen- und Jahresberichte nach Weisung der zuständigen Bereichsleitung;
• leitet sämtliche Jahres- und Schlussberichte sowie andere zum Projekt gehörenden Veröffentlichungen und Tagungsbände im PDF-Format an die zuständige Bereichsleitung weiter;
• sorgt dafür, dass die relevanten Berichte ihres Programms in nationale und internationale Datenbanken eingespeist werden;
• informiert nach Absprache mit der zuständigen Bereichsleitung interessierte Kreise (Veröffentlichungen in Fachpresse, Durchführung von Fachseminare und -tagungen, etc.);
• stellt – unter Beizug der zuständigen Bereichsleitung – die adäquate Darstellung des Programms und seiner Ergebnisse im Internet sicher;
• erteilt Erstauskünfte an Einzelpersonen und Vertretungen von Fachorganen und meldet diese der zuständigen Bereichsleitung;
• erteilt Auskünfte an die Medien nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger ausdrücklicher Bewilligung der zuständigen Bereichsleitung.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 73200000: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
  • 73210000: Beratung im Bereich Forschung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. Juni 2016 Publikationsdatum
1. Juni 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

20. Juni 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

11. Juli 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

E1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug bzw. Organisationsstatut für Anbietende ohne eigene Rechtspersönlichkeit nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

E2 Erfahrung
Die Schlüsselperson verfügt über genügend Erfahrung in der Leitung von Projekten im Fachgebiet Wärmepumpen und Kälte, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über von der Schlüsselperson für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Schriftlicher Nachweis der Referenzen mit mindestens folgenden Angaben:
- Firmenname und Anschrift mit Kontaktperson(en) und Telefonnummern;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen;
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen). Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.

E3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

E4 Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
a) Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Beilage 2)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag)

E5 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe März 2001, Stand Mai 2013.
Schriftliche Bestätigung

E6 Unabhängigkeit
Der Anbieter bestätigt die organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von im Rahmen des betreffenden Forschungsprogramms begünstigten Forschungsinstitutionen.
Schriftliche Bestätigung

E7 Der Anbieter verzichtet auf die Beteiligung an vom BFE mitfinanzierten Forschungs- und Beratungsprojekten, soweit diese die für die Aufgabenerfüllung erforderliche Objektivität beeinträchtigen könnten. Im Zweifelsfall wird dies dem BFE gemeldet und vom BFE beurteilt.
Schriftliche Bestätigung

E8 Qualifikation der Schlüsselperson
Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson einzusetzen, die über erfolgreich abgeschlossene Hochschulstudien im Bereich der für Wärmepumpen und Kältetechnik relevanten Ingenieurwissenschaften (z.B. Diplom bzw. Master in Maschinenbau oder Verfahrenstechnik) und in Betriebswirtschafslehre (Master oder Nachdiplom) verfügt.
Kopie der relevanten Zeugnisse und beruflicher Lebenslauf

E9 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, eine Schlüsselperson einzusetzen, die in deutscher, französischer und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer sowie englischer Sprache erstellen kann.
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselperson: C1 oder besser in Englisch; B2 oder besser in beiden Sprachen Deutsch und Französisch, und C1 oder besser in einer dieser beiden Landessprachen (nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen GER).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe März 2001, Stand Mai 2013.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Postfach
3003 Bern