Ausschreibung 916447: Leitung Forschungsprogramm Photovoltaik

Publiziert am: 25. Mai 2016

Bundesamt für Energie BFE

Siehe Pflichtenheft


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
  • 73100000: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
  • 73200000: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
  • 73210000: Beratung im Bereich Forschung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Mai 2016 Publikationsdatum
25. Mai 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

24. Juni 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
8. Juni 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

27. Juni 2016 Abgabetermin 23:59

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 27.06.2016 (Datum des Poststempels) dem BFE an die folgende Adresse zuzustellen:
Stefan Oberholzer, – PERSÖNLICH - Bundesamt für Energie 3003 Bern
a) Bei Abgabe an der Loge des BFE (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BFE zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen
oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

4. Juli 2016 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 27.06.2016 (Datum des Poststempels) dem BFE an die folgende Adresse zuzustellen:
Stefan Oberholzer, – PERSÖNLICH - Bundesamt für Energie 3003 Bern
a) Bei Abgabe an der Loge des BFE (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (08.00-12.00 Uhr und 13.30-17.00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BFE zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen
oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Dienstleistungsaufträge vom 1. März 2001.

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.

Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unter-zeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vertraulichkeit:
Alle enthaltenen Informationen und Kenntnisse, welche der Anbieter im Zusammenhang mit der Tätigkeit beim Auftraggeber oder dessen Kunden erhält, sind vertraulich zu behandeln. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung darf nur den an der Angebotserstellung beteiligten Personen zugänglich gemacht werden. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen, auch auszugsweise, nicht zu andern Zwecken als der Angebotserstellung verwendet werden. Die Ausschreibung darf Dritten nur für die Angebotserstellung zugänglich gemacht werden. Die Anbieter behandeln die Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind die Tatsachen als vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach einer Absage auf das Angebot. Der Empfänger des Angebots verpflichtet sich, über dieses Angebot gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

Integritätsklausel:
Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3 000 pro Verstoss. Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Bundesamt für Energie BFE
Postfach
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 916447 Leitung Forschungsprogramm Photovoltaik