Ausschreibung 912197: (16006) 532 Betrieb UCC VBS

Publiziert am: 4. Mai 2016

Führungsunterstützungsbasis (FUB)

Der marktübliche Begriff „Unified Communication and Collaboration“ (UCC) umfasst die Integration von Kommunikation und Zusammenarbeit ganz allgemein. Das Marktmodell des IKT Standarddienstes Büroautomation inklusive UCC wurde vom Bundesrat 2013 verabschiedet. Der eigentliche Aufbau der Produktivsysteme und der Betriebsorganisation wird in dezentralen Projekten der Leistungserbringer BIT und FUB geführt.

Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, in der bezeichneten Periode auf hochqualifizierte Mitarbeitende mit vertiefter Erfahrung zur Unterstützung/Ergänzung der Betriebsorganisation zurückgreifen zu können. Für den Betrieb, sowie die Umsetzung geplanter und in Realisierung befindlicher Vorhaben soll pro Los je ein Personalverleiher ergänzend zu den internen Mitarbeitenden evaluiert werden, um die Aufgaben rechtzeitig, im gewünschten Umfang und in der benötigten Qualität erbringen zu können.

Je Los wird ein Vertrag für Leistungen im Informatikbereich während der Bedarfsperiode ausgeschrieben.

Der Mustervertrag liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Bedarfsstelle wird, gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen beim Auftragnehmer beziehen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Raum Bern, abweichende Regelungen ergeben sich aus dem Einzelvertrag.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72260000: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Telefonie Services
    1 Zuschlag à total 7'400 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 2:

    Spezial Telefonie Services 1
    1 Zuschlag à total 7'400 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 3:

    Spezial Telefonie Services 2
    1 Zuschlag à total 7'400 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 4:

    Betrieb PointSharp
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 5:

    Incident Management
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 6:

    Systemüberwachung
    1 Zuschlag à total 7'400 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 7:

    Monitoring und Automatisierung
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 8:

    DataPower Architektur
    1 Zuschlag à total 500 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 9:

    DataPower Engineering
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 10:

    System Management 1
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 11:

    System Management 2
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 12:

    Risiko- und Sicherheitsmanagement
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 13:

    Managed Active Directory 1
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

  • Lot 14:

    Managed Active Directory 2
    1 Zuschlag à total 3'700 Std.
    Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016
    Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018

Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. Mai 2016 Publikationsdatum
4. Mai 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

23. Mai 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

16. Juni 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Telefonie Services 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



2: Spezial Telefonie Services 1 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



3: Spezial Telefonie Services 2 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



4: Betrieb PointSharp 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



5: Incident Management 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



6: Systemüberwachung 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



7: Monitoring und Automatisierung 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



8: DataPower Architektur 1 Zuschlag à total 500 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



9: DataPower Engineering 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



10: System Management 1 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



11: System Management 2 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



12: Risiko- und Sicherheitsmanagement 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



13: Managed Active Directory 1 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



14: Managed Active Directory 2 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02:
Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt.

EK03:
Bestätigung, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen an den Anbieter unmittelbar (Arbeitsverhältnis) nach dem Zuschlagsentscheid vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist.

EK04:
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Die Art der Aufgaben verlangt eine Erweiterte Personensicherheitsprüfung nach Art. 11 des PSPV.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Der Anbieter verpflichtet sich, im Falle eines noch nicht vorliegenden PSPV-Ergebnisses, vor dem 1. Einsatz des angebotenen Mitarbeitenden auf Verlangen der Auftraggeberin einen Strafregisterauszug einzureichen.
Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass ein negatives PSP-Ergebnis und/oder ein allfälliger Strafregistereintrag zum Ausschluss des betroffenen Mitarbeitenden führen wird.

EK05:
Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen: Montag bis Freitag, 41.5 Stunden-Woche, zwischen 06:00 – 20:00 Uhr, mindestens 30 Minuten Mittagspause.

EK06:
Bereitschaft, sporadisch – falls der Auftrag dies erfordert – auf Anordnung des Auftraggebers Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit sowie Pikettdienst zu leisten.

EK07:
Bereitschaft, während des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren.

EK08:
Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Ziffer 6.4 des Pflichtenheftes.

EK09:
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Hinweis: Alle Personen müssen MitarbeiterInnen des Anbieters sein (vgl. auch Ziff. 9.3.4 und 9.3.5 des Pflichtenhefts).

EK10:
Akzeptanz, dass zur angegebenen bzw. angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (wie Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente und Nachweise (z. B. Kopien von Diplomen) dem Angebot beizulegen sind.

EK11:
Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen zuständig ist.
Schriftlicher Nachweis unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters (Hinweis: Beide Personen zwingend MitarbeiterInnen des Anbieters; vgl. auch Ziff. 9.3.4 und 9.3.5 des Pflichtenhefts).

EK12:
Nachweis der kantonalen Bewilligung zum Personalverleih (AVG).
Als Nachweis ist eine Kopie der Bewilligung zum Personalverleih beizulegen.
Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende Schreiben der zuständigen Behörde beizulegen.

EK13:
Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag.

EK14:
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
a) Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Ziffer 10.3 des Pflichtenhefts)
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib Link:
http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de ). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen.
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

EK15:
Akzeptanz der Anwendung der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen des Bundes (Ausgabe 20.10.2010)».
Ergänzungen der Vergabestelle:
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.
Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag.

EK16:
Bereitschaft, im Falle eines Zuschlages den Vertragsentwurf gemäss Kapitel 10.4 des Pflichtenheftes vollumfänglich zu akzeptieren und zu unterzeichnen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.
Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Die Ausschreibung erfolgt nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB).
Die vorliegende Beschaffung erfolgt als Personalverleih [vgl. dazu Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie dazugehörige Verordnung, SR 823.111]. Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-1687/2010 vom 21. Juni 2011 untersteht sie dem Anwendungsbereich der VöB. Für entsprechende Beschaffungen hat sich das BVGer als nicht zuständig erklärt; eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung nicht angefügt.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabestelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei der Firma beziehen (vgl. auch Pflichtenheft Ziffer 3.4).

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch


Kontakt

Führungsunterstützungsbasis (FUB)
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 912197 (16006) 532 Betrieb UCC VBS