Ausschreibung 912139: Ersatz Access-Switches Stadt Bern

Publiziert am: 27. April 2016

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern

Beschaffung Netzwerkgeräte inkl. Zubehör und Dienstleistungen:
Beschaffung eines adäquaten Ersatzes für die bestehenden Access-Switches in der Stadtverwaltung. Konfiguration und Ersetzen der Switches inkl. Firmware-Upgrade. Inbetriebnahme und Anbindung in das vorhandene Monitoring-System. Rückbau und Retournahme der alten Switches inklusive fachgerechte Entsorgung. Optional: Garantie über 5 Jahre. Umfang/Menge: 110 Stück Access-Switches (inkl. Software und Garantie).


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30211200: Hardware für Zentralrechner
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
27. April 2016 Publikationsdatum
27. April 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Der fristgerechte Bezug der Ausschreibungsunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren.

7. Juni 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
17. Mai 2016 Frist für Fragen

Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 20.05.2016 auf www.simap.ch.

7. Juni 2016 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatz Access-Switches Stadt Bern" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

Offertöffnung

Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatz Access-Switches Stadt Bern" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

Eignungskriterien:

- Schriftliche Bestätigung bezüglich Übernahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz.
- Schriftliche Angabe bezüglich Zertifizierung der Anbieterfirma durch die Herstellerfirma für Vertrieb, Installation und Support von Netzwerkgeräten. Es wird die höchste vom Hersteller gewährte Zertifizierungsstufe verlangt.
- Der Anbieter weist mindestens zwei Referenzen in den letzten 3 Jahren für Gerätelieferung und Serviceleistungen in ähnlichem Umfeld aus. Zu liefern sind Kundennamen, Kontaktperson, Angaben zur Systemgrösse (Anzahl Standorte, Anzahl Teilnehmeranschlüsse), Angaben zu den eingesetzten Ausrüstungen (Gerätetypen, Netzwerkmanagement).
- Personelle Ressourcen: Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
- Personensicherheitsüberprüfung: Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin, die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
- Ansprechpartner: Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrages zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
- Qualitätsmanagementsystem: Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätssicherungssystem, oder über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vergleichbar mit dem Standard ISO 9001-2000 verfügt.
- Einhaltung der technischen Anforderungen mittels beigelegten technischen Datenblättern, welche genaue Auskünfte über die Leistung und die Funktion der angebotenen Geräte geben.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

Geforderte Nachweise:

Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
- Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

Nachverhandlungen:

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen


Kontakt

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern
Predigergasse 12
3000 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

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