Ausschreibung 912139: Ersatz Access-Switches Stadt Bern
Publiziert am: 27. April 2016
Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern
Beschaffung Netzwerkgeräte inkl. Zubehör und Dienstleistungen:
Beschaffung eines adäquaten Ersatzes für die bestehenden Access-Switches in der Stadtverwaltung. Konfiguration und Ersetzen der Switches inkl. Firmware-Upgrade. Inbetriebnahme und Anbindung in das vorhandene Monitoring-System. Rückbau und Retournahme der alten Switches inklusive fachgerechte Entsorgung. Optional: Garantie über 5 Jahre. Umfang/Menge: 110 Stück Access-Switches (inkl. Software und Garantie).
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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27. April 2016 | Publikationsdatum | |
27. April 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Der fristgerechte Bezug der Ausschreibungsunterlagen über www.simap.ch gilt als Anmeldung zum Verfahren. |
7. Juni 2016 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. Mai 2016 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 20.05.2016 auf www.simap.ch. |
7. Juni 2016 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatz Access-Switches Stadt Bern" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatz Access-Switches Stadt Bern" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
- Schriftliche Bestätigung bezüglich Übernahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz.
- Schriftliche Angabe bezüglich Zertifizierung der Anbieterfirma durch die Herstellerfirma für Vertrieb, Installation und Support von Netzwerkgeräten. Es wird die höchste vom Hersteller gewährte Zertifizierungsstufe verlangt.
- Der Anbieter weist mindestens zwei Referenzen in den letzten 3 Jahren für Gerätelieferung und Serviceleistungen in ähnlichem Umfeld aus. Zu liefern sind Kundennamen, Kontaktperson, Angaben zur Systemgrösse (Anzahl Standorte, Anzahl Teilnehmeranschlüsse), Angaben zu den eingesetzten Ausrüstungen (Gerätetypen, Netzwerkmanagement).
- Personelle Ressourcen: Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
- Personensicherheitsüberprüfung: Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin, die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
- Ansprechpartner: Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrages zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
- Qualitätsmanagementsystem: Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätssicherungssystem, oder über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vergleichbar mit dem Standard ISO 9001-2000 verfügt.
- Einhaltung der technischen Anforderungen mittels beigelegten technischen Datenblättern, welche genaue Auskünfte über die Leistung und die Funktion der angebotenen Geräte geben.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)
- Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Predigergasse 12
3000 Bern
Telefon: 031 321 73 14
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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