Zuschlag 911253: Wartung und Weiterentwicklung IT-SMS Service Now

Publiziert am: 19. April 2016

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)

Das KAIO vergibt die Dienstleistungen zur Wartung und Weiterentwicklung des IT-Servicemanagementsystems ServiceNow im Umfang von rund CHF 350‘000 exkl. MwSt. im freihändigen Verfahren der Unternehmung Aspediens Schweiz (Genf). Dieses System wurde in einem offenen Verfahren im Jahr 2013 beschafft, in welchem der Zuschlag an Bedag Informatik AG vergeben wurde. Um das System und die damit implementierten Prozesse in der ICT-Leistungserbringung der Kantonsverwaltung warten, weiterentwickeln und fertigstellen zu können, sind für die Jahre 2016 und 2017 zusätzliche Dienstleistungen notwendig. Der Auftrag dafür wird aus folgenden Gründen an Aspediens vergeben:
•Weil das System von Bedag als Zuschlagsempfänger zur Verfügung gestellt wird, ist es notwendig, denselben Integrator wie Bedag zu beauftragen, nämlich die Unternehmung Aspediens. Es wäre mit zu hohen technischen Risiken verbunden (soweit es überhaupt möglich wäre), auf derselben Plattform zwei verschiedene Integratoren einzusetzen.
•Die Hauptlieferanten des KAIO, Bedag und SPIE ICS AG, setzen wie das KAIO ServiceNow als IT-Service Management System ein. Aspediens ist bei beiden Unternehmen der Hauptintegrator. Nur mit der Verwendung desselben Aspediens-Frameworks ist die Durchgängigkeit auf Ebene der Instanzen und Prozesse bzw. des Datenaustausches zwischen den Unternehmen (1st- und 2nd Level Support im Incident-Management, 2nd und 3rd Level im Problem Management, Change Management, Request Fulfillment) gewährleistet. Nur dadurch, dass damit dieselben Fachleute des Integrators bei Bedag und KAIO eingesetzt werden können, kann sichergestellt werden, dass die Implementierungen so aufeinander abgestimmt werden können, dass keine Informationen verloren gehen und Änderungen zeitnah und aufeinander abgestimmt erfolgen können.
•Soweit dem KAIO bekannt ist, verfügt nur Aspediens über vorgefertigte Prozessimplementierungen, die auf Deutsch vorliegen und zu denen Ausbildungsunterlagen in Deutsch und Französisch bestehen, was für den Einsatz in der zweisprachigen Kantonsverwaltung notwendig ist.

Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c bzw. f der Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) kann ein Auftrag freihändig vergeben werden, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur ein Anbieter in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist Aus den vorgenannten Gründen trifft dies im vorliegenden Fall auf Aspediens zu. Zudem kann der Auftrag gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV auch dann freihändig vergeben werden, wenn er sich auf einen Grundauftrag bezieht, der im offenen Verfahren vergeben worden ist und bei dem die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe in den Ausschreibungsunterlagen enthalten war. Auch diese Bedingung ist im vorliegenden Fall erfüllt. Die freihändige Vergabe des Auftrags an Aspediens ist daher zulässig.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Aspediens Schweiz (Genf), Nyon
CHF 350,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

19.04.2016


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Wildhainweg 9
3001 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.kaio@fin.be.ch

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