Ausschreibung 909103: Datenaustauschplattform (DAP)

Publiziert am: 4. April 2016

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Die Datenaustauschplattform ermöglicht den FINMA-Mitarbeitenden, Dateien mit Personen ausserhalb der FINMA einfach und sicher auszutauschen. Die einfache Nutzung ist insofern wichtig, als den Personen ausserhalb der FINMA keine Schulung zugemutet werden kann. Der sichere Austausch ergibt sich aufgrund der sensitiven Daten, mit denen die FINMA arbeitet, und aufgrund der Vorbildfunktion der FINMA. Darüber hinaus soll die Plattform Kollaborationsfunktionalitäten zur Unterstützung eines angenehmen und effizienten Austausches bieten. Schwerpunkte sind:
• Datenaustauschplattform-Lösung mit Schweizer Datenhaltung
• Integration in eIAM der Bundesverwaltung via SAML-2.0
• Hohe Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienung
• Keine weiteren technischen Voraussetzungen als ein Webbrowser für die Nutzung
• Sicherheit bei Datentransport und -speicherung – idealerweise mit Schutz vor Schadsoftware
• Präzise Steuerung der Berechtigungen für alle Ebenen (Datenräume, Ordner und Dateien)
• Dokumentenmanagement-Funktionalitäten
• Einfache Kollaborations-Funktionalitäten
• Kostengünstige Lösung für viele jedoch teilweise seltene Nutzer
• Idealerweise werden auch optionale Anforderungen wie z.B. Paginierung-Funktion und forensische Container unterstützt


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern - Schweiz

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
4. April 2016 Publikationsdatum
4. April 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

17. Mai 2016 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
6. Mai 2016 Frist für Fragen

Fragen im Zusammenhang mit den Angebotsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 06.05.2016. Diese Fragen werden bis am 12.05.2016 beantwortet.

17. Mai 2016 Abgabetermin 00:00

a) Einreichung des Angebots auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Angebot per Telefax an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 zu senden.
c) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 18.00 Uhr).
Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt wer-den und werden an den Anbieter zurückgesandt. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit
der Angebotseinreichung zu erbringen.

19. Mai 2016 Offertöffnung

a) Einreichung des Angebots auf dem Postweg:
Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
b) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Angebot per Telefax an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 zu senden.
c) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 18.00 Uhr).
Zu spät eingereichte Angebote können nicht berücksichtigt wer-den und werden an den Anbieter zurückgesandt. Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit
der Angebotseinreichung zu erbringen.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Art. 4 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1)

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ des Bundes. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.
Der Vertragsentwurf wird von der Auftraggeberin als Teil der Ausschreibungsunterlagen geliefert.

Nachverhandlungen:

bleiben vorbehalten

Grundsätzliche Anforderungen:

Die FINMA vergibt den Auftrag für Leistungen in der Schweiz nur an einen Anbieter oder eine Anbieterin, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gewährleisten. Massgebend sind die Bestimmungen am Ort der Leistung.
Der Anbieter hat dies mit dem den Ausschreibungsunterlagen beigelegtem Formular F5 „Selbstdeklaration“ zu bestätigen.

Sonstige Angaben:

keine

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: 031 327 91 00
E-Mail-Adresse:  
contracts@finma.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 909103 Datenaustauschplattform (DAP)