Ausschreibung 906615: (16040) 704 Stellenterminals für die Arbeitslosenversicherung

Publiziert am: 15. März 2016

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung

Die aktuell im Einsatz stehenden Terminals „Self-Service Informationssystem“ (SSI) ermöglichen den Stellensuchenden den Abruf von publizierten offenen Stellen. Die SSI-Terminals werden als Ergänzung zum Internetangebot (Job-Room) betrieben, weil sich ca. ein Drittel der gemeldeten Stellensuchenden im Internet nicht zurecht findet. Aktuell sind an verschiedenen Standorten in der Schweiz über 300 Geräte im Einsatz. Um die Funktionstüchtigkeit dieses Services für die Arbeitslosen zu bewahren, wird ab Mitte 2016 eine Ablösung der bestehenden Terminals benötigt. Aufgrund der dazu durchgeführten SECO-internen Studie sollen mittels der vorliegenden Ausschreibung mehrere Gerätetypen von Terminals beschafft werden, welche die unterschiedlichen technischen Spezifikationen und Einsatzgebiete abdecken müssen. Ebenfalls soll im Rahmen der neuen Lösung der zukünftige Anbieter neben der Lieferung und Installation der Terminals auch die Instandsetzung sicherstellen sowie weitere Supportarbeiten abdecken können. Der vorliegende Leistungsgegenstand wird über einen Rahmenvertrag mit dem SECO abgeschlossen, der Abruf der Leistung sowie die Abrechnung erfolgt direkt über die Benutzerorganisationen. Hauptsächlich sind dies die Arbeitsmarktbehörden der Kantone.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30231100: Computerterminals
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. März 2016 Publikationsdatum
15. März 2016 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

30. März 2016 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

26. April 2016 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK1
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie).
Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung:
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Referenzaufträgen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Umfang und Komplexität (d.h. Anzahl und Konfiguration von Terminals, Lieferung, Installation, 1st Level Support sowie Fehlerbehebung) vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Aufträge werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.

EK03
Personelle Ressourcen:
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

EK04
Ansprechpartner:
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von technischen und administrativen Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK05
Nachfolgemodelle:
Der Anbieter bestätigt, dass er während der Dauer des Beschaffungszeitraums jeweils das aktuellste Modell gemäss letztem Stand der Technik anstelle der entsprechend evaluierten Terminals liefern wird, sofern dieses alle in der Ausschreibung sowie den dazugehörigen Unterlagen bekannt gegebenen Kriterien erfüllt und den im vorliegenden Vergabeverfahren dazu offerierten Preis nicht überschreitet.

EK06
Online Tickettool und Erreichbarkeit:
Der Anbieter bestätigt, dass die Erreichbarkeit für Störungsmeldungen via Online Tickettool oder Email von Montag bis Freitag gewährleistet ist und stellt eine telefonische Erreichbarkeit gemäss der definierten Bereitschaftszeit im Pflichtenheft Kap 5.4 OP4 Support (1st Level und 2nd Level Support) sicher.

EK07
Störungsbehebung:
Der Anbieter bestätigt, dass er die Vorgaben und Anforderungen an die Bereitschaftszeiten und Reaktions- und Interventionszeiten gemäss den Vorgaben vom Pflichtenheft (Kap. 5.4 OP4 Support) einhält.
Kann die Störung nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen behoben werden, stellt der Lieferant bei Aufforderung des Leistungsbezügers (SECO oder den Benutzerorganisationen) ein Ersatzgerät zur Verfügung.

EK08
Supportorganisation:
Der Anbieter bestätigt, dass er über eine Supportorganisation verfügt, welche in Deutsch sowie Französisch (mindestens B1 gemäss Europäischem Referenzrahmen für Sprachen GER) die Kommunikation sicherstellen kann und telefonisch, per E-Mail oder via Internet (Online Ticketsystem) erreichbar ist.

EK09
Reporting:
Der Anbieter informiert das SECO mind. monatlich in einem schriftlichen Reporting über die bezogenen Leistungen gemäss TS4.10 Reporting, Ticketsystem und Bestellplattform.

EK10
Spesen:
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen.

EK11
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK12
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB):
• für Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010
• für Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage B1, Beilage B2 und Beilage B3 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
• die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010
• Kauf und Wartung von Hardware, Ausgabe Oktober 2010
• Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010.
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage B1, Beilage B2 und Beilage B3 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Nachverhandlungen:

Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.

Die Auftraggeberin behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
Fellerstrasse 21
3003 Bern