Ausschreibung 906517: Lizenzpartner (LSP)
Publiziert am: 1. April 2016
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern
Am 31.12.2016 läuft das aktuelle Microsoft Enterprise Agreement (EA) aus. Dieses soll per 01.01.2017 erneuert werden und hat zur Folge, dass für die operativen Tätigkeiten ein Licensing Solution Partner (LSP) evaluiert werden muss. Dieser Partner berät und unterstützt den Kanton Bern bei der Beschaffung sämtlichen Lizenzbedarfs basierend auf dem EA. Der LSP muss darüber hinaus in der Lage sein, den Kanton Bern bei der Beschaffung von Lizenzen anderer Anbieter zu beraten. Ausserdem muss der LSP die Fähigkeit besitzen, den Kanton Bern bei der Einführung eines Software Asset Managements (SAM) kompetent und professionell zu unterstützen und dieses anschliessend zu betreiben. Der Beschaffungsgegenstand umfasst somit: Der Kanton Bern behält sich als Option vor, Microsoft-Lizenzen oder Lizenzen anderer Hersteller ggf. über den LSP zu beziehen. Dem LSP muss deshalb zumindest die Möglichkeit offen stehen, als sog. «Reseller» Microsoft-Lizenzen an den Kanton Bern zu vertreiben.
- Einführung / Betrieb Beschaffungsabwicklung und SAM
- Assessment Microsoft-Lizenzen (Ersatz EA)
- Assessment für alle weiter benötigten Lizenzen als Option
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Standorte der Verwaltung des Kantons Bern im Kanton Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. April 2016 | Publikationsdatum | |
1. April 2016 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Als Grundlage für die Angebote dienen ausschliesslich die Ausschreibungsunterlagen und ihre Beilagen sowie die Erläuterungen des Auftraggebers im Forum von simap.ch. Massgeblich ist das schriftlich eingereichte und unterzeichnete Angebot (Art. 18 Abs. 1 ÖBV); die elektronische Eingabe im Web-Evaluationstool, wie in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben, dient lediglich der einfacheren Auswertung. |
12. April 2016 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen anonymisiert und in deutscher Sprache via SIMAP bis zum vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. |
27. Mai 2016 | Abgabetermin 12:00 | Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach) bis spätestens am Donnerstag, 26. Mai 2016 bis 24:00 Uhr der schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Freitag, 27. Mai 2016, 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Über der Adresse muss der Vermerk „Lizenzpartner (LSP): nicht vor dem 03. Juni 2016 öffnen“ angebracht werden. |
3. Juni 2016 | Offertöffnung | Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach) bis spätestens am Donnerstag, 26. Mai 2016 bis 24:00 Uhr der schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Freitag, 27. Mai 2016, 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Über der Adresse muss der Vermerk „Lizenzpartner (LSP): nicht vor dem 03. Juni 2016 öffnen“ angebracht werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK) Ausgabe Januar 2015 und
AGB des Kantons Bern über die Informatiksicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienst-leistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015
Es werden keine Verhandlungen geführt.
Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen.
Wichtige Informationen und Angaben zum Leistungsumfang:
Mit dieser Ausschreibung soll die beschaffungsrechtliche Grundlage für den Bezug aller Leistungen des Anbieters, die für den Lizenzpartner (LSP) in der Kantonsverwaltung notwendig sind, für die ganze beabsichtigte Laufzeit des Projektes (d.h. bis ca. Ende 2021) geschaffen werden. Daher gilt, soweit Folgeaufträge nicht bereits durch ausgeschriebene Optionen abgedeckt sind: der Auftraggeber behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an die Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).
Er behält sich zudem vor, den Zuschlag zu widerrufen und dem am nächstbesten bewerteten Anbieter ohne weitere Ausschreibung zu erteilen, wenn sich im Rahmen der Umsetzung zeigt, dass der Zuschlagsempfänger den Auftrag nicht ausschreibungs- bzw. vertragsgemäss erfüllt.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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