Abbruch 905323: PA Einzelfahrscheindrucker
Publiziert am: 14. März 2016
PostAuto Schweiz AG (PA)
Die vorliegende Ausschreibung ist Teil des Gesamtprojekts ISA (Integrierte Systemarchitektur Postauto). Mit diesem Projekt soll die zukünftige, standardisierte und vereinfachte Systemlandschaft von PA nach dem heutigen Stand der IT-Technologie neu beschafft werden. Dieses Mengengerüst umfasst die Umrüstungen der bestehenden Busflotte und die Ausrüstung von Neufahrzeugen ab voraussichtlich Januar 2017 bis inkl. 2021. Im Rahmen des Projektes «PA Einzelfahrscheindrucker» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der PA gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Ausschreibungstool DecisionAdvisor zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Die Integration der beschafften Komponenten übernimmt PA. Im Rahmen von Option 1 und 3 können aber auch Unterstützungsleistungen dazu bezogen werden. Mit ISA sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden: Die Bordausrüstung der Fahrzeuge muss teilweise extremen Belastungen standhalten. Ein Austausch von defekten Geräten ist für PA mit hohem Aufwand verbunden. Die Zuverlässigkeit und Praxistauglichkeit der Ausrüstung kann nur im Feld abschliessend geprüft werden. Die mit der vorliegenden Ausschreibung zu beschaffenden Komponenten sind Teil einer Gesamtarchitektur, welche über einen längeren Zeitraum hinweg auf die Fahrzeugflotte ausgerollt und genutzt werden soll (Versorgungssicherheit bei Initialausrollung und Ausrüstung von neuen Fahrzeugen im Rahmen der laufenden Erneuerung der Flotte). PA hat daher eine mehrstufige Beschaffung mit einer Zweianbieterstrategie gewählt. Im Rahmen des vorliegenden WTO-Verfahrens werden zwei Anbieter ausgewählt, welche je einen Grundauftrag zur Ausrüstung von Pilotfahrzeugen erhalten. Gestützt auf den Ergebnissen der Pilotphase und die Wirtschaftlichkeit der Angebote entscheidet PA über die Bestellung von optionalen Lieferungen für die Grundausrüstung der eigenen Flotte (Initialrollout), sowie zusätzlicher Tranchen für die Ausrüstung von neuen eigenen Fahrzeugen und Fahrzeugen von anderen Transportunternehmen (Kunden von PA) während der folgenden Jahre. Grundauftrag: Option 1: Unterstützungsleistungen Pilot Option 2: Ausrüsten der Busflotte Die maximale Bezugsmenge während der Vertragslaufzeit beträgt 4‘445 Stück (gesamthaft für beide Zuschlagsempfänger). Option 3: Regiestundenpaket Option 4: Garantieverlängerung Option 5: Wartung Option 6: Vertragsverlängerung
• Reduktion der Komplexität der heutigen Systemlandschaft
• Reduktion der Abhängigkeiten zu Lieferanten
• Senkung der Betriebskosten
• Modernisierung der Systeme
• Einfache Erweiterung um neue Funktionalitäten
Es erfolgt ein Zuschlag für einen Grundauftrag von je 10 Stück für die Pilotausrüstung von ca. 4 Fahrzeugen an die zwei wirtschaftlichsten Angebote.
Mit den beiden Zuschlagsempfängern wird eine Pilotphase durchgeführt werden.
Ziele dieser Pilotphase:
• Verifizieren der Lieferanten und deren Produkte in einer realistischen Fahrzeugumgebung
• Verifizieren des Zusammenspiels der ISA Komponenten untereinander
• Systemintegration mit der PostAuto Software
• Entwicklung der für die Produktintegration benötigten Software
Während der Pilotphase werden je nach Bedarf folgende Leistungen von den Zuschlagsempfängern bezogen:
• Integrationsunterstützung für den Anschluss des Einzelfahrscheindruckers an den Bordrechner
• Allgemeine Beratungsleistungen und Unterstützung von Pilot/Feldtests.
Nur bei erfolgreichem Einsatz des Produktes kann das Produkt für die gesamte Busflotte beschafft werden (Option 2).
Nach erfolgreicher Durchführung der Pilotphase erfolgen Bestellungen für die Ausrüstung der Busflotte gestützt auf folgende Kriterien:
a) Wie sich die Geräte im Feld bewährt haben (insbesondere Ergebnisse der Pilotphase – sowie für den Bezug weiterer Tranchen die Ergebnisse des Initialrollouts)
b) Wirtschaftlichkeit der betreffenden Hardwarekomponente
c) Gesamtwirtschaftliche Betrachtung: Kosten für Beschaffung und Betrieb aller ISA Komponenten (hier wird berücksichtigt, ob das Gerät eines Zuschlagsempfängers Mehrkosten bei der Systemintegration oder bei der Beschaffung von interoperablen Komponenten verursacht)
d) Verfügbarkeit und Aspekte der Versorgungssicherheit
e) Qualität der Zusammenarbeit mit den Zuschlagsempfängern, z.B. Support, Beratungsleistungen, Unterstützung bei der Systemintegration (insbesondere Leistungen gemäss Option 1)
Es besteht kein Anspruch auf Ausübung der Optionen. Die Option 2 kann gestaffelt bezogen werden (Abruf in Tranchen). Innerhalb einer Bestelltranche kann eine gestaffelte Auslieferung verlangt werden. Auch nach Abruf einer oder mehrere Tranchen besteht seitens der Zuschlagsempfänger kein Anspruch auf Abruf weiterer Tranchen bzw. auf Ausschöpfung der gesamten optionalen Bestellmenge. PA hat auch das Recht, weitere Tranchen beim zweiten Zuschlagsempfänger zu beziehen (z.B. aus Gründen der Versorgungssicherheit, der Qualität der Produkte und Services oder der Wirtschaftlichkeit).
Möglicherweise werden während der Vertragsdauer zusätzliche Anpassungs- und Unterstützungsleistungen des Zuschlagsempfängers benötigt. Die entsprechenden Ansätze sind im Preisblatt zu offerieren. Das optionale Regiestundenpaket umfasst 1‘600 Stunden. Dieses kann während der ganzen Vertragslaufzeit von maximal 8 Jahren nach und nach gestaffelt ausgeübt werden. Es besteht seitens der Zuschlagsempfänger kein Anspruch auf Ausschöpfung des Regiestundenpakets.
Der Zuschlagsempfänger hat für alle Geräte mindestens 36 Monate Garantie (Gewährleistung) zu leisten. Die Garantie kann auf Wunsch von PostAuto Schweiz AG für alle oder einen Teil der Lieferungen zu den im Preisblatt definierten Konditionen 2 x um 1 Jahr verlängert werden. Eine Ausübung dieses Rechts muss dem Zuschlagsempfänger jeweils vor Ablauf der Frist schriftlich mitgeteilt werden.
PA kann mit dem Zuschlagsempfänger einen Wartungs- und Supportvertrag abschliessen. Die Mindestinhalte ergeben sich aus dem den Ausschreibungsunterlagen beigelegten Entwurf.
PA hat das Recht, Liefer- und Wartungsvertrag nach 5 Jahren um 3 x 1 Jahr zu verlängern.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
- Technische oder ökonomische Bedingungen haben sich geändert
Art. 30 Abs. 2 b VöB, günstigere Angebote sind zu erwarten, weil sich technische Rahmenbedingungen ändern.
Die Post prüft in den nächsten Wochen das weitere Vorgehen.
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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