Ausschreibung 905229: MIT - Mobiles Informations Terminal
Publiziert am: 2. September 2016
PostAuto Schweiz AG (PA)
Im Rahmen des Projektes «MIT - Mobiles Informations Terminal» sollen ein geeigneter Anbieter evaluiert werden, der die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Ausschreibungstool DecisionAdvisor zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllt. • Ausrüstung des Fahrpersonals im 2. Semester 2017 Gegenstand der Beschaffung ist ein in der Schweiz handelsübliches Tablet Apple iPad Air 2 (9.70", 16GB, Space Grau, Wi-Fi, Modell MGL12NF/A) mit welchem das Fahrpersonal Zugang zu Dokumenten, Intranet, Web- und Standard-Applikationen erhält. Die Tablets müssen vollautomatisch im MDM-AirWatch der Post über das DEP-Programm von Apple registriert sein. Der Anbieter muss die Tablets an das DEP übermitteln. Lieferobjekte: Nachfolgemodell: Der prognostizierte Bedarf beläuft sich auf ca. 4000 Stück. Der genaue Mengenbedarf hängt von den regionalen Gegebenheiten in den einzelnen Betriebshöfen ab und muss noch im Detail evaluiert werden.
Mit der Beschaffung sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden:
• Garantie des Gerätebetriebes während der Lebensdauer von mindestens 3 Jahren
Aufgrund einer interner Studie und interner Sicherheitsanforderungen, bestehender konzerninterner Anwendungen sowie den betrieblichen Geräteanforderungen kommt nur oben aufgeführtes Gerät auf Basis iOS in Frage.
•Tablet Apple iPad Air 2 (9.70", 16GB, Space Grau, Wi-Fi, Modell MGL12 NF/A) bzw. Nachfolgemodell
•12W USB Power Adapter (Netzteil CH) Lightning auf USB Kabel (mind. 1m)
•Garantie- und Supportleistungen
•Schutzhülle (optional, nicht Gegenstand der Bewertung)
Wird zwischen der Publikation der Ausschreibung und dem Beginn der Verhandlungen ein Nachfolgemodell auf den Markt gelauncht, so wird die Post prüfen, ob anstelle des Tablets Apple iPad Air 2 (9.70", 16GB, Space Grau, Wi-Fi, Modell MGL12 NF/A) das Nachfolgemodell beschafft werden soll. Fällt der Entscheid zugunsten des Nachfolgemodells aus, so behält sich die Post ausdrücklich vor, für dieses bei allen Anbietern ein entsprechendes Preisblatt sowie eine Stellungnahme zur Erfüllung der Zuschlagskriterien einzufordern und diese als Grundlage für allfällige Verhandlungen und den Zuschlagsentscheid zu nehmen.
Die Post CH AG weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei den Mengenangaben um Richtmengen handelt, die den Anbietern als Angebotsgrundlage dienen sollen. Sie behält sich Anpassungen dieser Mengen ausdrücklich vor. Weiter behält sich die Post CH AG während der gesamten Vertragsdauer die Beschaffung weiterer Tablets ohne neue Ausschreibung vor, die einen allfälligen Mehrbedarf abdecken und den Ersatz defekter Tablets sicherstellen sollen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. September 2016 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | gemäss Ausschreibungsunterlagen |
16. September 2016 | Frist für Fragen | Fragen des Anbieters sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 16.09.2016 zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im simap.ch bis am 28.09.2016. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
12. Oktober 2016 | Abgabetermin 12:00 | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
Offertöffnung | Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. |
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None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Garantie
2.6 Referenzprojekte
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
• Informationstechnologie - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf von Hardware (IT, AGB/K, Ausgabe Juni 2013)
Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.
Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.
Mit der Abgabe der Offerte ist ein kostenloses Mustergerät abzugeben.
Die Post behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.
Die Projekt- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Das Angebot muss in deutscher Sprache eingereicht werden. Anbieter, welche das Angebot in einer anderen Sprache einreichen, können aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im online Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss Anleitung auf simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert.
Geheimhaltungsverpflichtung: Alle Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weiter gegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichtet sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die Ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Offert- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.
Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.
Die Post CH AG beabsichtigt, mit dem Zuschlagsempfänger einen Rahmenvertrag über vier Jahre abzuschliessen mit der Option den Vertrag zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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