Abbruch 1339059: (22097) 708 digiFlux

Publiziert am: 24. Mai 2023

Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Finanzen und Beschaffung

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wurde vom Parlament mit der Umsetzung der Mitteilungspflicht und eines entsprechenden Informatiksystems beauftragt. Mit dem Projekt digiFlux entwickelt das Bundesamt für Landwirtschaft BLW eine digitale Lösung, welche die mitteilungspflichtigen Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erhebt. Das BLW verfolgt mit dem Projekt auch Ziele zur Weiterentwicklung der Digitalisierung von Agrardaten. Des Weiteren wird digiFlux neue Möglichkeiten bieten für den Vollzug und die Kontrolle von Informationen für die Abwicklung von Direktzahlungen. Ziel der Beschaffung ist die Beauftragung des bestqualifizierten Anbieters je Los, damit die nachgefragten Leistungen in Form von mehreren Grundleistungen und Optionen über die Laufzeit des Vertrags erbracht werden können.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79340000: Werbe- und Marketingdienstleistungen
  • 72500000: Datenverarbeitungsdienste
  • 72510000: Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste
  • 79416200: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 3:

    Dienstleistungen im Rahmen der Projektkommunikation digiFlux (ggü. Öffentlichkeit / Projektmarketing).

Andere Sprachen:

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
17. Februar 2023

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Es ist kein Zuschlag möglich, da kein Angebot eingegangen ist. Das Los 3 wird gemäss Art. 43. Abs. 1, lit. b BöB abgebrochen. Es ist geplant diese Leistungen freihändig zu beschaffen.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW, Fachbereich Finanzen und Beschaffung
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

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