Ausschreibung 1338173: Signalling Firewall

Publiziert am: 30. Mai 2023

SBB AG Einkauf Infrastruktur

Die SBB benötigt eine Lieferantin für die Beschaffung einer Signalling Firewall, um die Sicherheit ihrer Netz-Übergänge zu gewährleisten. Die Signalling Firewall soll Telekommunikationsprotokolle schützen und verschiedene Anwendungsfälle wie Roaming-Anbindungen, SIP RTP, Sigtran und zukünftige 5G Protokolle abdecken. Die benötigten Leistungen umfassen die Bereitstellung von Hardware- und Softwarekomponenten, Integrationsleistungen, technische Basiswartung und einen Managed Service für den Betrieb der Firewall. Der Lieferant soll auch Anpassungen der Konfigurationen vornehmen und Unterstützung bei Ereignissen und Alarmen bieten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48000000: Softwarepaket und Informationssysteme
  • 48800000: Informationssysteme und Server
  • 48500000: Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Mai 2023 Publikationsdatum
30. Mai 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Für den Erhalt der weiteren Ausschreibungsunterlagen, muss die in den Unterlagen verfügbare, Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet werden.

20. Juni 2023 Frist für Fragen

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17. Juli 2023 Abgabetermin 00:00

Das Gesamtangebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 2-fach auf USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen. Die elektronischen Dokumente müssen mit einer rechtsgültigen elektronischen Unterschrift signiert sein. Wahlweise können Sie die Offerte oder Teile davon, zusätzlich auf Papierform zusenden. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform:

SBB
Einkauf Infrastruktur
(I-ESP-EIT-TC / Janick Dällenbach)
„Projekt Signalling Firewall - NICHT ÖFFNEN“
Hilfikerstrasse 3
CH-3000 Bern 65

Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (janick.daellenbach@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 23.07.2023 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).
Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email (janick.daellenbach@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

24. Juli 2023 Offertöffnung

Das Gesamtangebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 2-fach auf USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen. Die elektronischen Dokumente müssen mit einer rechtsgültigen elektronischen Unterschrift signiert sein. Wahlweise können Sie die Offerte oder Teile davon, zusätzlich auf Papierform zusenden. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform:

SBB
Einkauf Infrastruktur
(I-ESP-EIT-TC / Janick Dällenbach)
„Projekt Signalling Firewall - NICHT ÖFFNEN“
Hilfikerstrasse 3
CH-3000 Bern 65

Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.

Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (janick.daellenbach@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 23.07.2023 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).
Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email (janick.daellenbach@sbb.ch) der SBB AG zu melden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SBB AG

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

SBB AG Einkauf Infrastruktur
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
janick.daellenbach@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1338173 Signalling Firewall