Ausschreibung 1337377: (23004) 570 Geoinformatik-Dienstleistungen swisstopo
Publiziert am: 19. Mai 2023
Bundesamt für Landestopografie swisstopo
Das Beschaffungsprojekt «Geoinformatik-Dienstleistungen swisstopo» bezweckt die Auswahl von zwei strategischen Partnern in den Bereichen:
• Entwicklung, Optimierung und Betrieb von Cloud-basierten Applikationen sowie Bereitstellung von IT- und Geoinformatikexpertisen einschliesslich Frontend- & Backend-Entwicklungen, Screendesign und Data Processing.
• Entwicklung neuer Machine Learning basierten Prozessketten (Pipelines) sowie Optimierung bestehender Machine Learning Prozessketten.
Der Beschaffungsgegenstand für die vorliegende Ausschreibung wurde entsprechend dieser beiden Teilbereiche in zwei Lose aufgeteilt (siehe Beschreibung der Lose).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
swisstopo, Seftigenstrasse 264, 3084 Wabern. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Lots : |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
19. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
19. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
7. Juni 2023 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
10. Juli 2023 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
14. Juli 2023 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt. |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2031 | Geplantes Projektende |
Lot-Information
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Zur Erbringung der genannten Leistungen werden Fachkräfte in den folgenden Rollen/Profilen gesucht: • Applikations-Entwickler:innen (mit/ohne mit GIS-Spezialisierung) • Data Scientists mit GIS-Spezialisierung • DevOps Engineers • User-Experience-Architekt:innen • Datenbank-Spezialist:innen
- Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2031
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal auf die Dauer von 2 (zwei) Jahren über die vorgesehene Vertragslaufzeit des vorliegenden Rahmenvertrages vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
1'000 Punkte | ZK 01 Vorgehenskonzept Entwicklung von Applikationen (Backend & Frontend) im Geoinformatikbereich |
1'000 Punkte | ZK 02 Auftragsanalyse zu Betrieb & Wartung von Applikationen im Geoinformatikbereich |
1'000 Punkte | ZK 03 Lösungsvorschlag zu Screendesign im Geoinformatikbereich |
1'000 Punkte | ZK 04 Vorgehenskonzept zu Data Processing |
2'000 Punkte | ZK 05 Erfahrung in der Umsetzung komplexer Vorhaben im Geoinformatikbereich |
4'000 Punkte | ZK06 Preis |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.1 und 5.1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
- Aufteilung in Lose
- Angebote sind für alle Lose möglich
- Zur Erbringung der genannten Leistungen werden in den folgenden Rollen/Profilen gesucht: • Machine Learning Engineers • Data Scientist mit Machine Learning Spezialisierung
- Projektdauer von 01.01.2024 bis 31.12.2031
- Auftrag kann verlängert werden.
-
Bemerkung:
Einzelverträge können maximal auf die Dauer von 2 (zwei) Jahren über die vorgesehene Vertragslaufzeit des vorliegenden Rahmenvertrages vereinbart werden.
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
3'000 Punkte | ZK 01 Lösungsvorschlag zu Entwicklung & Anwendung von Machine Learning Methoden im Geoinformatikbereich |
3'000 Punkte | ZK 02 Erfahrung in der Umsetzung komplexer Vorhaben im Bereich Machine Learning |
4'000 Punkte | ZK 03 Preis |
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 1.2 und 5.2 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
Los 1
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Gesamtverantwortung für das betreffende Los
Der Anbieter übernimmt gemäss Kapitel 9.3.6 des Pflichtenhefts die Gesamtverantwortung über die Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen für das betreffende Los. Dies schliesst die Ergebnisverantwortung für sämtliche von allfällig beigezogenen Subunternehmern erbrachten Leistungen mit ein. Der Anbieter ist zudem der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK03
Nachweis der Erfahrung als Generalunternehmer
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von einer (1) Referenz zur Rolle als Generalunternehmerin nach. Das betreffende Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Die Referenz muss vom Anbieter in der Rolle Generalunternehmer geleistet worden sein
- Selbsterbrachte Leistungen von mindestens 1’600 Stunden (entspricht 200 Personentagen)
- Leistungen wurden in den letzten fünf (5) Jahren erbracht
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein vollständig ausgefülltes Referenzblatt (Anhang 3.1) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04
Nachweis der Erfahrung in der Entwicklung von Applikationen im Geoinformatikbereich
Der Anbieter bzw. allfällige Subunternehmer verfügen über die technische Leistungsfähigkeit und über genügend Erfahrung in der Entwicklung von Systemen, die mit dem vorliegenden Auftrag gemäss Kapitel 4.1 des Pflichtenhefts vergleichbar sind. Sie weisen diese Erfahrung anhand von zwei (2) Referenzen nach. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Leistungen haben einen Bezug zur Geoinformatik und zur Entwicklung von Applikationen
- Selbsterbrachte Leistungen von mindestens 1’600 Stunden (entspricht 200 Personentagen)
- Entwicklungsleistungen wurden in einer der vier Sprachen JavaScript, C#, .NET oder Python erbracht
- Leistungen wurden in den letzten fünf (5) Jahren erbracht
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzblatt (Anhang 3.1) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK05
Nachweis der Erfahrung im Betrieb von webbasierten Cloudanwendungen
Der Anbieter bzw. allfällige Subunternehmer verfügen über die technische Leistungsfähigkeit und über genügend Erfahrung im Betrieb und der Wartung von Systemen, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Sie weisen diese Erfahrung anhand von zwei (2) Referenzen nach. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Selbsterbrachte Leistungen von mindestens 800 Stunden (entspricht 100 Personentagen)
- Leistungen haben einen Bezug zum Betrieb von webbasierten Cloudanwendungen
- Leistungen wurden in den letzten fünf (5) Jahren erbracht
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzblatt (Anhang 3.1) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK06
Personelle Ressourcen
Der Anbieter sowie die von ihm beigezogenen Subunternehmer verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Der Anbieter verfügt in den nachfolgenden Rollen/Profilen mindestens über die angegebene Anzahl Mitarbeitender in den geforderten Senioritätsstufen Senior / Expert bzw. Junior / Professional und kann deren Verfügbarkeit im benötigten Umfang gemäss Kapitel 3.3.1 des Pflichtenhefts sicherstellen.
Die massgebenden Senioritätsstufen sind (unabhängig von den fünf aufgelisteten Stufen in den unten aufgeführten (und in Anhang 1.1 verlinkten) swissICT-Profilen) wie folgt festgelegt:
Für die Einstufung einer Fachkraft auf Stufe Senior / Expert sind mindestens 6 Jahre ausgewiesene Berufserfahrung in der spezifischen Rolle erforderlich; für die Einstufung einer Fachkraft auf Stufe Junior / Professional sind mindestens 2 Jahre ausgewiesene Berufserfahrung in der spezifischen Rolle erforderlich.
Folgende Ressourcen werden zur Erfüllung der Leistungen in den jeweiligen Rollen/Profilen bzw. Senioritäts-
stufen benötigt:
- mindestens 2 Applikations-Entwickler:innen (davon mindestens 1 Applikations-Entwickler:in auf Stufe Senior / Expert und mindestens 1 Applikations-Entwickler:in auf Stufe Junior / Professional)
- mindestens 2 Applikations-Entwickler:in mit GIS-Spezialisierung (davon mindestens 1 Applikations-Entwickler:in auf Stufe Senior / Expert und mindestens 1 Applikations-Entwickler:in auf Stufe Junior / Professional)
- 2 Data Scientists mit GIS-Spezialisierung (davon mindestens 1 auf Stufe Senior / Expert)
- mindestens 2 DevOps Engineers (davon mindestens 1 auf Stufe Senior / Expert und mindestens 1 Applikations-Entwickler:in auf Stufe Junior / Professional)
- 2 User-Experience-Architekt:innen (davon mindestens 1 auf Stufe Senior / Expert)
- 2 Datenbank-Spezialist:innen (davon mindestens 1 auf Stufe Senior / Expert)
Nachweis
Auflistung der für den Auftrag nominierten personellen Ressourcen im Anhang 2.3 Nachweisformular zu Los 1 inkl. CV der jeweiligen Fachkraft.
Innerhalb des Loses kann dieselbe Fachkraft nicht mehrmals aufgeführt werden.
EK07
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK08
Sprachkenntnisse des eingesetzten Personals (inkl. Support)
Der Anbieter ist bereit, bei der Leistungserbringung inkl. Support Personal einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen") kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des nominierten Personals.
EK09
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Fachkräfte werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Fachkräfte innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine (mindestens) gleich qualifizierte Fachkraft verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Verfügbarkeit
Der Anbieter bestätigt die Erreichbarkeit des Personals zu den üblichen Arbeitszeiten in Wabern (CH).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Arbeitsort
Der Anbieter bestätigt, ihre Leistungen gemäss Bestimmungen im Kapitel 3.3.1 des Pflichtenhefts in den eigenen Räumlichkeiten erbringen zu können (vgl. auch TS02 hierzu).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12
Zusammenarbeit mit Drittfirmen
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Leistungserbringung mit weiteren von der Bedarfsstelle ausgewählten Partnern (Drittfirmen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Ziff. 9.4.6 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK14
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4.1 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK15
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
Los 2
EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02
Gesamtverantwortung für das betreffende Los
Der Anbieter übernimmt gemäss Kapitel 9.3.6 des Pflichtenhefts die Gesamtverantwortung über die Erbringung der vertraglich festgelegten Leistungen für das betreffende Los. Dies schliesst die Ergebnisverantwortung für sämtliche von allfällig beigezogenen Subunternehmern erbrachten Leistungen mit ein. Der Anbieter ist zudem der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK03
Nachweis der Erfahrung im Bereich Machine Learning
Der Anbieter bzw. allfällige Subunternehmer verfügen über die technische Leistungsfähigkeit und über genügend Erfahrung in der Entwicklung, Training und Optimierung von Systemen, die mit dem vorliegenden Auftrag gemäss Kapitel 4.2 des Pflichtenhefts vergleichbar sind. Sie weisen diese Erfahrung anhand von zwei (2) Referenzen nach. Jedes Referenzprojekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Selbsterbrachte Leistungen von mindestens 600 Stunden (entspricht 75 Personentagen)
- Leistungen haben einen Bezug zu Machine Learning basierter Klassifizierung von Texten und Objekten
- Leistungen wurden in den letzten drei (3) Jahren erbracht
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzblatt (Anhang 3.1) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter sowie die von ihm beigezogenen Subunternehmer verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Der Anbieter verfügt in den nachfolgenden Rollen/Profilen mindestens über die angegebene Anzahl Mitarbeitender in den geforderten Senioritätsstufen Senior / Expert bzw. Junior / Professional und kann deren Verfügbarkeit im benötigten Umfang gemäss Kapitel 3.3.1 des Pflichtenhefts sicherstellen.
Die massgebenden Senioritätsstufen sind (unabhängig von den fünf aufgelisteten Stufen in den unten aufgeführten (und in Anhang 1.2 verlinkten) swissICT-Profilen) wie folgt festgelegt:
Für die Einstufung einer Fachkraft auf Stufe Senior / Expert sind mindestens 3 Jahre ausgewiesene Berufserfahrung in der spezifischen Rolle erforderlich; für die Einstufung einer Fachkraft auf Stufe Junior / Professional sind mindestens 1 Jahr ausgewiesene Berufserfahrung in der spezifischen Rolle erforderlich.
Folgende Ressourcen werden zur Erfüllung der Leistungen in den jeweiligen Rollen/Profilen bzw. Senioritätsstufen benötigt:
- mindestens 2 Machine Learning Engineers* (davon mindestens 1 Machine Learning Engineer auf Stufe Senior / Expert und mindestens 1 Machine Learning Engineer auf Stufe Junior / Professional)
(* Anmerkung: hierzu existiert aufgrund des hohen Spezialisierungsgrads kein passendes swissICT-Profil)
- 1 Data Scientist mit Machine Learning Spezialisierung (auf Stufe Senior / Expert)
Nachweis
Auflistung der für den Auftrag nominierten personellen Ressourcen im Anhang 2.4 Nachweisformular zu Los 2 inkl. CV der jeweiligen Fachkraft.
Innerhalb des Loses kann dieselbe Fachkraft nicht mehrmals aufgeführt werden.
EK05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK06
Sprachkenntnisse des eingesetzten Personals (inkl. Support)
Der Anbieter ist bereit, bei der Leistungserbringung inkl. Support Personal einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich mind. Niveau B2 gemäss "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen") kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung der Sprachkenntnisse des nominierten Personals.
EK07
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK08
Verfügbarkeit
Der Anbieter bestätigt die Erreichbarkeit des Personals zu den üblichen Arbeitszeiten in Wabern (CH).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK09
Arbeitsort
Der Anbieter bestätigt, ihre Leistungen in den eigenen Räumlichkeiten erbringen zu können (vgl. auch TS02 hierzu).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK10
Zusammenarbeit mit Drittfirmen
Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit in der Leistungserbringung mit weiteren von der Bedarfsstelle ausgewählten Partnern (Drittfirmen).
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK11
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Ziff. 9.4.6 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK12
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4.2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.
EK13
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Ziff. 9.4.6 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Die Vertragsparteien können unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres, jedoch frühestens auf den 31.12.2025 eine begründete Anpassung der Preise verlangen. Die Bestimmungen einer solchen Anpassung richten sich nach Ziffer 13 des jeweiligen Rahmenvertrags (vgl. Anhang 4.1 für Los 1 und Anhang 4.2 für Los 2).
Es ist nicht zulässig, ein Angebot als Anbieter einzureichen und in einem weiteren als Subunternehmer aufzutreten. Auch sind Mehrfachangebote von Subunternehmern unzulässig (vgl. Pflichtenheft Kap. 9.3.6).
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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