Zuschlag 1336335: (22120) 609 Führung von Vorhaben und Produkten

Publiziert am: 31. Mai 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag erhält die Bietergemeinschaft avega IT AG und kiwi consultants AG.
Die Zuschlagsempfängerin erfüllte als einzige die Eignungsanforderungen des Loses. Ihr Angebot überzeugt durch die maximale Erfüllung der Erfahrungswerte der angebotenen Personen im Anwendungsgebiet Non-Infrastruktur. Bei den anderen Erfahrungskriterien erreichte sie mindestens 50% der möglichen Punktzahl. Die zwei weiteren vorgesehenen Zuschläge können mangels weiterer gültiger Angebote nicht erteilt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 8:

    Coaching & Consulting im agilen Umfeld in den Anwendungsgebieten «Infrastruktur Vorhaben» und «Non-Infrastruktur Vorhaben».

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% - ZK 1.1 Agile Consultant
20% - ZK 1.2 Agile Coach
15% - ZK 2.1 Infrastruktur Vorhaben
15% - ZK 2.2 Non-Infrastruktur Vorhaben
30% ZK 3 Preis (max. Stundensatz in CHF exkl. MWST)

Berücksichtigte Anbieter

Bietergemeinschaft avega IT AG und kiwi consultants AG, Bern
CHF 9,693,000 , Optional (siehe Ziffer 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 20.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 238 Tage

Datum des Zuschlags:

16.05.2023


Anzahl Angebote:

6


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Rein optional. Das maximale Beschaffungsvolumen von CHF 9'693'000.00 inkl. 7.7% MWSt. wird mittels Rahmenvertrag vereinbart.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1336335 (22120) 609 Führung von Vorhaben und Produkten