Ausschreibung 1335471: BKS-1622 Mandat zur Unterstützung bei der Entwicklung und beim Erhalt
Publiziert am: 6. Mai 2023
Bundesamt für Statistik
Mandat zur Unterstützung bei der Entwicklung und beim Erhalt der für die Erarbeitung und Produktion medizinischer Kodierungsinstrumente notwendigen Infrastruktur. Weitere
Details siehe Pflichtenheft.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Neuenburg |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
6. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. Mai 2023 | Frist für Fragen | None |
16. Juni 2023 | Abgabetermin 00:00 | None |
21. Juni 2023 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | Preis des Angebotes |
30 | Konzeptionelle Gliederung bei der Offerte (Qualität der Offerte) |
30 | Erfahrung mit vergleichbaren Projekten |
10 | Ersatz von Schlüsselpersonen des Projektes während der Vertragslaufzeit |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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