Zuschlag 1334645: F23096 - PSW Interoperabilität

Publiziert am: 3. Mai 2023

Bundesamt für Polizei fedpol

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB erhält die Firma Ironforge Consulting AG. Die Folgebeschaffung beruht auf einem Abruf aus einem Minitender-Verfahren (gestützt auf die WTO (16025) Ausschreibung Leitung Projekte Alpin Los 1 des ISB) als Ursprungsbeschaffung. Die im Projekt eingesetzte Zuschlagsempfängerin hat sich ein umfangreiches Fachwissen im Bereich des Programms Schengen Weiterentwicklungen, und insbesondere im darin geführten Projekt «Interoperabilität» angeeignet. Der erfolgreiche Abschluss des Projekts «Interoperabilität» kann somit nur mit dem vorhandenen Spezialwissen der Firma Ironforge Consulting AG realisiert werden. Ein Dienstleisterwechsel ist aus wirtschaftlichen, zeitlichen und besonders sicherheitspolitischen Gründen nicht möglich. Die Einführung eines neuen Anbieters (mit entsprechenden Fristen von Beschaffung/Verfügbarkeit, Arbeitsbeginn und Einarbeitung) würde den Projekterfolg/Termineinhaltung akut gefährden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Ironforge Consulting AG, Muri bei Bern
CHF 523,206 , Options comprises (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

02.05.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.07.2023 – 31.12.2023: CHF 111‘577.00
- Optionen 01.01.2024 – 31.12.2025: CHF 411‘629.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.


Kontakt

Bundesamt für Polizei fedpol
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1334645 F23096 - PSW Interoperabilität