Zuschlag 1333571: Virtualisierungsplattform vNEXT (D034.1-130)

Publiziert am: 27. April 2023

Kantonspolizei St.Gallen

Die Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB). Sämtliche Anbieterfirmen haben sowohl die Eignungs- als auch Muss-Kriterien erfüllt. Demnach konnten die Zuschlagskriterien ausgewertet und entsprechend ihrer Gewichtung bewertet werden.

Der Zuschlag wird wie folgt begründet:
1.Beste Gesamtlösung zum besten Preis
2.Hochintegrierte Gesamtlösung mit vergleichsweise viel Leistung, Bandbreite und Innnovationspotential
3.Ausgewiesene Kompetenzen/Umsätze/Partnerstati zu eingesetzten Produkten mit eigenem Personal
4.Mit Abstand bestes und ausführlichstes Migrationskonzept
5.Deutlich beste Full-Restore-Zeit über langen Zeitraum
6.Wunsch nach Core-Team wurde am besten verstanden

Das Angebot der Swisscom (Schweiz) AG ist damit das wirtschaftlich günstigste Angebot.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72319000: Datenbereitstellung
  • 72250000: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
  • 72400000: Internetdienste
  • 72700000: Computernetze
  • 72910000: Computer-Backup-Dienste
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 Technisches Lösungskonzept inkl. Migration
2.5 Projektvorgehen inkl. Projektteam, Umsetzungs- und Einführungsplanung
25 Service- und Betriebskonzept
2.5 Referenzen
20 Preis

Berücksichtigte Anbieter

Swisscom (Schweiz) AG, Worblaufen

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
Ausschreibung vom: 30.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 211 Tage

Datum des Zuschlags:

29.03.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]). Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.


Zusätzliche Informationen:

Die Verfügung wurde den Teilnehmenden Anbietern bereits zugestellt. Es sind keine Beschwerden eingegangen.


Kontakt

Kantonspolizei St.Gallen
Klosterhof 12
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:  
vnextvp@kapo.sg.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1333571 Virtualisierungsplattform vNEXT (D034.1-130)