Abbruch 1333191: eUmzugCH
Publiziert am: 1. Mai 2023
eOperations Schweiz AG
Unter der URL www.eumzug.swiss öffnet sich für umzugswillige Personen eine Webapplikation. Diese dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht bei Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Gemäss Art. 11 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz RHG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum des Umzugs. Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Mit dieser Ausschreibung werden Leistungserbringer für die Pflege, den Support sowie die Weiterentwicklung der Webapplikation «eUmzugCH», das Webhosting und das Bezahlsystem beschafft. Mit der Weiterführung der Applikation soll der schweizweite Service für die elektronischen Adressänderungen langfristig gesichert werden.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Abbruch |
Sprache: | de |
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Eignung, Zuschlag, Bedingungen
Art. 43 Abs. 1 Bst. b) IVöB: Kein Angebot erfüllt die Eignungskriterien und die technischen Spezifikationen.
Dieser Ausschluss kann innert 20 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Speichergasse 39
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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