Zuschlag 1328935: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)

Publiziert am: 6. April 2023

Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), Bern

Zur technischen Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft schlägt der Bundesrat eine schweizweite Ergänzungssteuer vor. Die Einführung dieser Steuer erfolgt, unter dem Vorbehalt der eidgenössischen Volksabstimmung vom 18. Juni 2023, per 1. Januar 2024. Der Ausgang dieser Abstimmung bzw. diese Zeitvorgaben waren bzw. sind für die SSK weder vorausseh- noch beeinflussbar.
Die Einführung der für die Umsetzung benötigte IT-Applikation innert der verbleibenden Zeit zum genannten Zeitpunkt bedingt einen beschleunigten Beschaffungsprozess und lässt sich mit einem ordentlichen Vergabeverfahren nicht realisieren. Der Auftrag wird deshalb auf Basis von Art. 21 Abs. 2 lit. d IVöB (Dringlichkeit) ausnahmsweise direkt im freihändigen Verfahren vergeben. Der Zuschlag geht an die Anbieterin emineo AG, welche für die SSK im Rahmen eines Auftrags, der im offenen Verfahren ausgeschrieben und vergeben wurde, kürzlich eine Webapplikation zur Bewertung nicht-kotierter Titel entwickelt hat. Aus diesem Projekt können zahlreiche Kenntnisse, Module und Komponenten aus dem besonderen steuerlichen Umfeld für die neue Web-Applikation betreffend die Ergänzungssteuer genutzt und wiederverwendet werden, sodass die fristgerechte Inbetriebnahme sichergestellt werden kann.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

emineo AG, Baar
CHF 4,581,110 exkl. MwSt., Total Investitionskosten und zuzüglich Wartungs- & Supportkosten über 4 Jahre

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

06.04.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), Bern
Brünnenstrasse 66
3018 Bern
E-Mail-Adresse:  
alessandra.ambuehl@be.ch