Zuschlag 1328901: Projekt ERP Gesamtprojektleitung Etappe 2
Publiziert am: 5. April 2023
Finanzverwaltung des Kantons Bern
Anlässlich des gesamtstaatlichen Grossprojekts zur Einführung eines Enterprise-Resource-Planning (ERP) Systems hat der Kanton den Auftrag zur Gesamtprojektleitung für die gesamte, nach dem Projektmanagement-Phasenmodell gemäss Hermes 5.1 geführte, Etappe 1 sowie auch betreffend die Initialisierung von Etappe 2 an den Zuschlagsempfänger (vormals AWK Group AG) vergeben. Ein Auftrag kann unter anderem dann freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde (vgl. Art. 21 Abs. 2 Bst. e Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, IVöB; BSG 731.2-1). Dieser Tatbestand ist vorliegend erfüllt. Im insgesamt in drei Etappen unterteilten ERP-Projekt unabdingbar für eine den Qualitätsanforderungen des Auftraggebers genügende und gesamtstaatlich anerkannte Gesamtprojektleitung, sind sowohl sehr spezifische Kenntnisse der vorgelagerten Etappe 1 (Ablösung der Konzern- und Fachapplikationen FIS und PERSISKA durch SAP) sowie auch der Kantonsorganisation. Diese Voraussetzungen werden in der erforderlichen Tiefe nur vom bisherigen Dienstleistungserbringer erfüllt. Bei einer anderweitigen Vergabe müsste sich ein neuer Anbieter zunächst umfassend in das hochkomplexe gesamtkantonale ERP-Projekt einarbeiten, was mit massiven Projektverzögerungen und beträchtlichen Mehrkosten verbunden wäre.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
03.04.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Münsterplatz 12
3011 Bern
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