Abbruch 1327875: KFMS 2.0

Publiziert am: 6. April 2023

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)

Ziel des Beschaffungsprojektes ist es, Daten zu beschaffen (Data as a Service), mit denen die Personenbewegungen (z.B. Frequenzdaten, Laufwege, etc.) an durch SBB Immobilien (SBB IM) betriebenen Standorten (Bahnhöfe und Anlageobjekte) analysiert und für verschiedene Anwendungen und Reports verwendet werden können.

Mit dieser Ausschreibung wird ein Dienstleister gesucht, der Daten in hoher Qualität zur Verfügung stellen kann und somit die diversen Bedürfnisse seitens der Kunden von SBB IM sicherstellt. Dabei ist grundlegend zu verstehen, dass jegliche Messgeräte und Systemkomponenten (Hardware und Software), die es für die Datenerhebung und deren Bereitstellung an SBB IM benötigt, durch den Anbieter bereitgestellt und gewartet werden sowie auch in dessen Besitz verbleiben.

Der vollständige Beschaffungsgegenstand kann aus den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Abbruch
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Eignung, Zuschlag, Bedingungen


Ausschreibung vom:
3. Februar 2023

Offizielles Publikationsorgan:
Simap

Reasons:

Bemerkung:

Das Projekt wird provisorisch abgebrochen, weil eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistung erforderlich wird. (Art. 43 Abs. 1 Bst. f BöB)


Bemerkung:

Die Ausschreibung wird somit in den nächsten Wochen (2. Quartal) neu publiziert.


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
it.sdl@sbb.ch

Link auf simap : 1327875 KFMS 2.0