Zuschlag 1326041: ADB 2.1
Publiziert am: 12. April 2023
Stadt Zürich, Schul- und Sportdepartement
Vergabeentscheid gemäss § 10 Abs. 1 lit. d SVO. Es liegt eine notwendige und zeitlich dringliche Vergabe vor, da erst im Februar 2023 die notwendigen Änderungen der bestehenden Fachapplikation ADB 2.0 an die VTS (Variante Gemeinderat anstelle Variante Stadtrat) und AVTS feststanden und die Buchungsmöglichkeiten und neuen Gebühren gemäss diesen neuen Rechtsgrundlagen zwingend vor Beginn des Schuljahres 2023/24 softwaremässig implementiert sein müssen. Angesichts dieser Umstände konnten die nötig gewordenen umfassenden Änderungen in der bereits bestehenden Software ADB 2.0 samt Softwarepflege infolge Dringlichkeit nicht ausgeschrieben werden. Die Weiterentwicklung von ADB 2.0 und die Softwarepflege mussten daher an das gleiche Unternehmen freihändig vergeben werden, das bereits die Fachapplikation ADB 2.0 entwickelt hatte. Nur dieses Unternehmen bot Gewähr, dass IT-Anpassungen für die Tagesschulen der Stadt Zürich vor dem Beginn des Schuljahres 2023/24 entwickelt und eingeführt werden können.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
20.03.2023
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Gegen diesen Vergabeentscheid kann innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel
einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die
angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Gemäss Verfügung Nr. AMT00006/2023 des Vorstehers des Schul- und Sportdepartements
Parkring 4, Postfach
8027 Zürich
Telefon: 044 413 87 04
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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