Zuschlag 1324409: (22069) 609 Integrale Programmleistungen für IT-Grossprojekte

Publiziert am: 20. März 2023

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Die zwei Zuschlagsempfänger überzeugen in qualitativer Hinsicht vor allem mit guten Ausbildungsnachweisen und einem durchschnittlichen Preisangebot.
Der in der Ausschreibung vorgesehene weitere Zuschlag kann mangels weiterer Angebote nicht erteilt werden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 3:

    Sicherheit und Datenschutz (S & DS)
    Anzahl Zuschlagsempfänger: 3

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK 1.1 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten IT-Security-Spezialisten
15% ZK 1.2 Mandatsrelevante Erfahrungen der eingesetzten IT-Datenschutzspezialisten
10% ZK 1.3 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten IT-Security Spezialisten
10% ZK 1.4 Ausbildung und Erfahrung der eingesetzten IT-Datenschutzspezialisten
10% ZK 1.5 Erfahrung des eingesetzten Schlüsselpersonals mit agilen Projektmethoden
10% ZK 1.6 Fallstudie
30% ZK 2.1 Preis (Stundensatz Mitteltarif)

Berücksichtigte Anbieter

Eraneos Switzerland AG, Zürich
CHF 3,651,030 , Optionnel (voir point 4.4)

Swisscom (Schweiz) AG, Worblaufen
CHF 3,699,495 , Optionnel (voir point 4.4)

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 08.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 190 Tage

Datum des Zuschlags:

17.03.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte, maximale Stundenkontingent von 15‘000 Stunden abgerufen.


Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch