Ausschreibung 1324355: (23065) 311 NCCS-Impacts – Projekt «Sozioökonomische Szenarien»

Publiziert am: 23. März 2023

Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz

Das National Centre for Climate Services (NCCS) mit Sitz der Geschäftsstelle an der MeteoSchweiz ist das Netzwerk des Bundes zur Erarbeitung von praxisnahen Klimadienstleistungen für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Programm NCCS-Impacts widmet sich den sektorenübergreifenden Auswirkungen des Klimawandels und der Entwicklung und Bereitstellung von Entscheidungsgrundlagen im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel (vgl. www.nccs.admin.ch/impacts).
Die Umsetzung des Programms erfolgt mittels mehrerer Projekte, wobei das Projekt «Sozioökonomische Szenarien für die Schweiz» Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist.
Als Anbieter werden fachspezifische Partner aus Forschung und Praxis gesucht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz, Operation Center 1, 8058 Zürich-Flughafen.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
23. März 2023 Publikationsdatum
23. März 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer (Pflichtenheft und Anhänge 1, 2, 3 und 14) bzw. in englischer Sprache erhältlich (Anhänge 4 bis 9 und 11 bis 13) erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Der Vertragsentwurf (Anhang 10) ist nur auf Deutsch erhältlich.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

Vertrauliche Anhänge
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrauliche Dokumente (siehe mit * markierte Anhänge unter Pflichtenheft Ziffer 10.1). Um Zugang zu diesen Dokumenten zu erhalten, muss der Anbieter die eingescannte Kopie der eigenhändig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung (Anhang 14) an folgende Adresse zustellen: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Der Anbieter erhält Zugang zu den vertraulichen Dokumenten nach Eingang und Kontrolle der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsverpflichtung.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, diese Dokumente rechtzeitig anzufordern (vgl. auch Fristen für die Eingabe des Angebotes).

6. April 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

12. Mai 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

17. Mai 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die unter Ziffer 1.2 aufgeführte Adresse zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. September 2023 Geplanter Projektstart
30. November 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK01 Konzept zu den Fragen unterteilt in die Kategorien „Excellence“, „Impact“ und „Implementation“
20% ZK02 Qualitative Leistungserbringung: Erfahrungen und Referenzen
20% ZK03 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen und darf nicht an Subunternehmer delegiert werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen bzw. Forschungsinstitutionen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter bzw. sämtliche Mitglieder des Konsortiums verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Der Anbieter bzw. die federführende Unternehmung des Konsortiums verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 10 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Je Anbieter bzw. Konsortium ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK03
Personelle Ressourcen
Der Anbieter bzw. das Konsortium verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechpartner
Der Anbieter bzw. die federführende Unternehmung des Konsortiums verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter bzw. die Mitglieder des Konsortiums ist/sind bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher, französischer oder englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher, französischer oder englischer Sprache erstellen und abliefern können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bzw. die Mitglieder des Konsortiums ist/sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Akzeptanz der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsaufträge (AVB), Ausgabe 2010, Stand Januar 2021
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 10 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK09
IT-Skills
Im Fall, dass Erzeugnisse erarbeitet werden, die IT-Dienst- bzw. -Werkleistungen bedürfen: Der Anbieter bzw. das Konsortium bestätigt, sicherzustellen, dass IT-Dienstleistungen gemäss dem jeweils aktuellen Stand der Technik («state-of-the-art») und in hoher Qualität (insb. «geringe technische Schuld» und «intuitive Bedienbarkeit») erbracht werden.
Im Falle der Implementierung einer Weblösung auf der NCCS-Webplattform oder auf einer Webseite eines NCCS-Mitglieds wird sichergestellt, dass die Weblösung in den jeweiligen Betrieb ohne grossen Zusatzaufwand integriert werden kann. Für den Fall einer Weblösung ausserhalb der Bundesverwaltung stellt der Anbieter bzw. das Konsortium deren Betrieb auf mindestens 5 Jahre über Projektende sicher.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK10
Wettbewerbsneutralität staatlicher Anbieterinnen
Anbieterinnen bzw. Konsortiums-Mitglieder mit staatlichem Hintergrund (vollständige oder teilweise Finanzierung und/oder Beteiligung durch Bund, Kanton oder Gemeinde resp. vergleichbare föderale oder einzelstaatliche Institutionen) haben ihre Marktbetätigungserlaubnis nachzuweisen und die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung ihrer Offerte zu bestätigen.
Das Nichtvorliegen einer Marktbetätigungserlaubnis oder ein Verstoss gegen die Wettbewerbsneutralität gilt bei Anbieterinnen mit staatlichem Hintergrund als Ausschlussgrund nach Art. 44 BöB.
Nachweis
Anbieterin / Konsortiums-Mitglieder mit staatlichem Hintergrund:
Schriftlicher Nachweis der Marktbetätigungserlaubnis durch Nennung der gesetzlichen Grundlage (Reglemente oder Statuten stellen für sich in der Regel noch keinen ausreichenden Nachweis dar) und Bestätigung der wettbewerbsneutralen Ausgestaltung der Offerte.
Hinweis: Eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der Offerte bedeutet:
- allfällige Fehlbeträge werden mit Erlösen aus anderen privatwirtschaftlichen Tätigkeiten oder mit rechtmässig ausgerichteten staatlichen Subventionen gedeckt; und - es erfolgt keine Querfinanzierung aus der öffentlichen Tätigkeit (beispielsweise durch Verwendung von getrennten Buchungskreisen, Spartenrechnung, Angabe von indirekten Kosten [Overheadkosten] etc.).
Auf Nachfrage der Vergabestelle:
Zusätzliche, nachvollziehbare Dokumentation über die Marktbetätigungserlaubnis und die wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der Offerte.
Von Anbieterinnen bzw. Konsortial-Mitgliedern ohne staatlichem Hintergrund genügt die Bestätigung des Fehlens eines staatlichen Hintergrundes.
Nachweis
Anbieterin / Konsortium ohne staatlichem Hintergrund: Schriftliche Bestätigung.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB; Ausgabe Juni 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Eidgenössisches Departement des Innern EDI, Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz
Operation Center 1
8058 Zürich-Flughafen
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch