Zuschlag 1323359: (22147) 704 IT-Dienstleistungen für Projekte der ALV 2023- 2028

Publiziert am: 28. März 2023

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Den Zuschlag erhalten die Elca Informatik AG, die Eraneos Switzerland AG, die think beyond ag und die Itech Consult AG. Die Elca Informatik AG, die Eraneos Switzerland AG und die think beyond ag haben bei den qualitativen Kriterien alle den maximal möglichen Wert erreicht. Die Itech Consult AG hat bei den qualitativen Kriterien einen hohen Wert erreicht und ein preislich sehr attraktives Angebot eingereicht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 4:

    Business Analyse / Requirements Engineering
    Anzahl Zuschläge: 4
    Maximales Kostendach CHF 7'000’000

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Qualitätsanforderungen
30% Preis

Berücksichtigte Anbieter

ELCA Informatik AG, Zürich
CHF 7,539,000 , voir point 4.4

Eraneos Switzerland AG, Zürich
CHF 7,539,000 , voir point 4.4

Itech Consult AG, Baar
CHF 7,539,000 , voir point 4.4

think beyond ag, Bellmund
CHF 7,539,000 , voir point 4.4

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 28.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 174 Tage

Datum des Zuschlags:

21.03.2023


Anzahl Angebote:

16


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen von CHF 7’539’000.00 inkl. 7.7% MWSt. abgerufen.

Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze inkl. 7.7% MWSt. offeriert:
Minimal CHF 145.40 / Maximal CHF 188.48


Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch