Ausschreibung 1322403: Schuladministrationslösung SEK II
Publiziert am: 17. März 2023
Kanton Thurgau, Departement für Erziehung und Kultur
Der Kanton Thurgau sucht einen Realisierungspartner, der im Sinne eines Generalunternehmers die Lösung für die Schuladministration realisiert, einführt und zusammen mit der Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologie Berufsfachschulen (ICT BFS) und den IT-Organisationen der Mittelschulen und den Schulen in Betrieb nimmt. Das Generalunternehmen soll Weiterentwicklungen der Lösung sicherstellen. Zudem ist in der Ausschreibung die Umsetzung von zentralen Schnittstellen zu den bestehenden und geplanten Umsystemen berücksichtigt. Durch die Einführung einer neuen Lösung soll die heterogene Systemlandschaft bei den Berufsfachschulen und den Mittelschulen harmonisiert und homogenisiert werden. Ein detaillierter Beschrieb des Auftrags findet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Berufsfach- und Mittelschulen des Kantons Thurgau. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. März 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Das Pflichtenheft sowie die Anhänge 01 bis 07 können nach Publikation über SIMAP bezogen werden. Vertraulich oder intern klassifizierte Anhänge werden nach Erhalt einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung (vgl. Anhang 07) ausgehändigt. Die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung muss an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: info@bfstg.ch. Folgende Anhänge werden nach Erhalt der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgehändigt: |
6. April 2023 | Frist für Fragen | Fragen werden ausschliesslich über SIMAP beantwortet. Die Fragen sind bis spätestens 6. April 2023, 23:59 Uhr schriftlich über SIMAP zu erfassen. Nach diesem Termin werden keine Fragen mehr beantwortet. Die Antworten werden in anonymisierter Form bis am 17. April 2023 auf der SIMAP-Plattform aufgeschaltet. Der Korrespondenz-weg ist ausgeschlossen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. |
5. Mai 2023 | Abgabetermin 12:00 | Die Angebote müssen bis am 5. Mai 2023 um 12:00 Uhr bei der Abgabestelle eingetroffen sein. Dieser Termin wird eingehalten durch: - Durch Versand auf dem Postweg. Das Eingangsdatum bei der Abgabestelle und nicht der Poststempel ist massgebend für den Nachweis der Einhaltung des Abgabetermins. Die Angebote sind mit dem Vermerk "VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN: Projekt Neue Schulverwaltungslösung" unterzeichnet und verschlossen in einfacher Ausführung auf Papier und mit kompletter PDF-Datei (ausgefüllte Excels müssen zusätzlich als XLSX-Datei geliefert werden) auf einem USB-Speichermedium einzureichen. |
5. Mai 2023 | Offertöffnung | Die Angebote müssen bis am 5. Mai 2023 um 12:00 Uhr bei der Abgabestelle eingetroffen sein. Dieser Termin wird eingehalten durch: - Durch Versand auf dem Postweg. Das Eingangsdatum bei der Abgabestelle und nicht der Poststempel ist massgebend für den Nachweis der Einhaltung des Abgabetermins. Die Angebote sind mit dem Vermerk "VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN: Projekt Neue Schulverwaltungslösung" unterzeichnet und verschlossen in einfacher Ausführung auf Papier und mit kompletter PDF-Datei (ausgefüllte Excels müssen zusätzlich als XLSX-Datei geliefert werden) auf einem USB-Speichermedium einzureichen. |
1. September 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. August 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Gemäss Ausschreibungsunterlagen.
www.simap.ch
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Zürcherstrasse 188
8500 Frauenfeld
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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