Zuschlag 1322153: F23125 coreMIM-IAM-Lösung er Parlamentsdienste, EDA,BIT
Publiziert am: 9. März 2023
Parlamentsdienste und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Auf Grundlage der öffentlichen Ausschreibung vom 09.10.2017 (simap-Meldungsnummer 988977) wurde der Firma IPG Information Process Group AG am 12.02.2018 (simap-Meldungsnummer 1004875) der Zuschlag im Umfang von CHF 3'192'000.00 exkl. MwSt. für die Realisierung und Einführung der IAM-Lösungen für die Parlamentsdienste sowie des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten sowie damit einhergehenden Weiterentwicklungs-, Support- und Wartungsleistungen über den Leistungszeitraum 2. Quartal 2018 – Ende 2026 erteilt. Aufgrund zusätzlich benötigter Weiterentwicklungen in Zusammenhang mit der Bestückung der Cloudservices sowie der Einbindung weiterer Umsysteme und daraus benötigter zusätzlicher Support- und Wartungsleistungen für die coreMIM-IAM-Lösung mit drei Instanzen soll der bestehende Vertrag gestützt auf Artikel 21, Abs. 2 Bst. e BöB über einen Betrag von CHF 1'855'020.00 (exkl. MwSt.) erhöht sowie die Vertragslaufzeit um zusätzlich 2 Jahre bis Ende 2028 verlängert werden, damit die realisierte coreMIM-IAM-Lösung noch bis Ende deren Lifecycles technisch und funktional in Betrieb gehalten werden kann, bis diese per 2029 durch eine Nachfolgelösung abgelöst wird.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
07.03.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 699'249.80
- Optionen: CHF 1'298'606.74
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Parlamentsgebäude
3003 Bern
Telefon: +41 58 322 94 30
E-Mail-Adresse:
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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