Zuschlag 1320553: Fotoscanning & Fotovalidierung

Publiziert am: 7. März 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist das gemäss den vorgängig definierten Kriterien insgesamt vorteilhafteste Angebot im Sinne von Art. 41 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB)
Insbesondere erzielte es die beste Bewertung bei dem Kriterium Wirtschaftlichkeit.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 79961300: Spezielle Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% 1 WIRTSCHAFTLICHKEIT
100% von 50% 1.1 Umsetzungskosten und Produktkosten (Digitalisierung/Validierung/Optimierung während 7 Jahre)
50% 2 QUALITÄT
65% von 50% 2.1 Umsetzung, Erfüllung der Anforderungen der SBB gemäss technischer Dokumentation Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen
25% von 50% 2.2 Umsetzung Projekt: Umsetzungskonzept
5% von 50% 2.3 Akzeptanz des Vertragsentwurfs resp. der AGB
5% von 50% 2.4 Eco Vadis

Weitere Details sind in den Ausschreibungsunterlagen Teil 2 Zuschlagskriterien aufgeführt.

Berücksichtigte Anbieter

TCS Cards & Services GmbH, Bamberg, DE
EUR 1,662,400 exkl. MwSt., Prix indiqué, options comprises

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 28.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 153 Tage

Datum des Zuschlags:

28.02.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 573 96 66
E-Mail-Adresse:  
nadine.nenniger@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1320553 Fotoscanning & Fotovalidierung