Zuschlag 1320083: Publikationen Projekt Teilautonomie TBA Nachtrag

Publiziert am: 2. März 2023

Bau- und Verkehrsdirektion des Kt. Bern

Bei diesem Nachtrag handelt es sich um zusätzliche Aufwendungen zur Behebung von Abweichungen, Mehraufwände und nicht kalkulierten Zusatzanforderungen, welche im Rahmen der Ablösung der FIS Prozesse im Projekt TBA Teilautonomie während der Migration angefallen sind. Zur Sicherstellung der laufenden Arbeiten und zur Einhaltung der zeitlichen Umsetzungstermine, müssen die Anpassungs-Arbeiten an den bestehenden Implementierungspartner NOVO Business Consultants AG vergeben werden. Nur so kann sichergestellt, werden, dass die Anpassungen mit der notwendigen Kontinuität und innerhalb den gesetzten Fristen zeitgerecht umgesetzt werden können.
Der Tatbestand für Art. 21 Abs2 Bst e IVöB ist vorliegend erfüllt. Unabdingbar sind sehr spezifische Kenntnisse der vorgelagerten Migrationen sowie auch der BVD Organisation. Diese Voraussetzungen werden in der erforderlichen Tiefe nur vom bisherigen Dienstleistungserbringer erfüllt. Bei einer anderweitigen Vergabe müsste sich ein neuer Anbieter zunächst umfassend in das hochkomplexe Migrationsprojekt einarbeiten, was mit nicht vertretbaren Projektverzögerungen und beträchtlichen Mehrkosten verbunden wäre.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 48810000: Informationssysteme
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

NOVO Business Consultants AG, Bern
CHF 156,000 , Erweiterung der Publikation ID-232539 vom 29.01.2022 mit 370'000.-

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

27.02.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Generalsekretariat
der Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Bau- und Verkehrsdirektion des Kt. Bern
Reiterstrasse 11
3013 Bern
E-Mail-Adresse:  
ict.bvd@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1320083 Publikationen Projekt Teilautonomie TBA Nachtrag