Zuschlag 1320083: Publikationen Projekt Teilautonomie TBA Nachtrag
Publiziert am: 2. März 2023
Bau- und Verkehrsdirektion des Kt. Bern
Bei diesem Nachtrag handelt es sich um zusätzliche Aufwendungen zur Behebung von Abweichungen, Mehraufwände und nicht kalkulierten Zusatzanforderungen, welche im Rahmen der Ablösung der FIS Prozesse im Projekt TBA Teilautonomie während der Migration angefallen sind. Zur Sicherstellung der laufenden Arbeiten und zur Einhaltung der zeitlichen Umsetzungstermine, müssen die Anpassungs-Arbeiten an den bestehenden Implementierungspartner NOVO Business Consultants AG vergeben werden. Nur so kann sichergestellt, werden, dass die Anpassungen mit der notwendigen Kontinuität und innerhalb den gesetzten Fristen zeitgerecht umgesetzt werden können.
Der Tatbestand für Art. 21 Abs2 Bst e IVöB ist vorliegend erfüllt. Unabdingbar sind sehr spezifische Kenntnisse der vorgelagerten Migrationen sowie auch der BVD Organisation. Diese Voraussetzungen werden in der erforderlichen Tiefe nur vom bisherigen Dienstleistungserbringer erfüllt. Bei einer anderweitigen Vergabe müsste sich ein neuer Anbieter zunächst umfassend in das hochkomplexe Migrationsprojekt einarbeiten, was mit nicht vertretbaren Projektverzögerungen und beträchtlichen Mehrkosten verbunden wäre.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.02.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Generalsekretariat
der Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Reiterstrasse 11
3013 Bern
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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