Ausschreibung 1319783: 1232 NeBiC (neue Billettautomaten)

Publiziert am: 15. März 2023

BLS AG

Die Betriebsgemeinschaft Libero S-POS (BLS AG, BLS Fernverkehr AG, Busland AG, BERNMOBIL, Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS, Busbetrieb Solothurn und Umgebung BSU, Verkehrsbetriebe Biel VB und Busbetrieb Grenchen Umgebung AG BGU) bietet ihren Kunden einen selbstbedienten Ticketvertrieb über Billettautomaten an. Die erste Automatengeneration inklusive Frontend- und Backendsoftware hat das Ende ihres Lebenszyklus erreicht. Um weiterhin einen reibungslosen Betrieb sicherzustellen, ist ein Retrofit oder Ersatz des heutigen S-POS Systems (Hardware und Software) notwendig. Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht die Betriebsgemeinschaft die nachhaltigsten Lieferanten für die Lieferung einer neuen Software, Betrieb der neuen Software im Zeitraum 2025 – 2034, Retrofit der bestehenden Billettautomaten (mindestens bei BERNMOBIL und der VB) und der Lieferung neuer stationären und mobilen Billettautomaten (je nach Variantenentscheid) und für die Umsetzung des ganzen Projektes.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Standorte der Auftraggeberin und ihrer Konzerngesellschaften
Die Betriebsgemeinschaft stellt nach Absprache Räumlichkeiten zur Leistungserbringung zur Verfügung.

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 30200000: Computeranlagen und Zubehör
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 30210000: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
  • 72310000: Datenverarbeitung
  • 30123100: Fahrscheinentwerter
  • 30144200: Kartenautomaten
  • 48481000: Vertriebs- und Marketingsoftwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
  • IT-SV: IT Services
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
15. März 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Da nach erfolgter Vorankündigung (vgl. simap Publikation mit der Meldenummer 1271029) kein Interesse an, von der Beschaffungsstelle in andere Sprachen übersetzten Ausschreibungsunterlagen angemeldet wurde, werden die Ausschreibungsunterlagen nur in deutscher Sprache publiziert.

Die Dokumente 1.3, 1.7 sowie 1.9 werden erst nach Erhalt der rechtsgültig unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung (vgl. Formular 0.3) zugestellt. Weitere Informationen vgl. Ausschreibungsbedingungen Ziffer 1.4.

24. April 2023 Frist für Fragen

Fragen werden ausschliesslich über das elektronische Forum von SIMAP beantwortet (späteste Einreichungsfrist gemäss Publikation). Die Fragen werden wöchentlich (letztmals gemäss Terminplan in Ziffer 3.4.1, Ausschreibungsbedingungen) beantwortet. Die Anbieter werden jeweils mittels Benachrichtigungsfunktion des SIMAP-Forums über die Beantwortung informiert. Fragen, welche nach der spätestens Einreichungsfrist eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden über das SIMAP-Forum beantwortet.

24. Mai 2023 Abgabetermin 00:00

Spezifische Fristen
Die Frist zur Einreichung der Angebote beträgt ab erfolgter Publikation der Ausschreibung in simap.ch regulär 70 Tage. Diese Frist
wird für die Firma ATRON Systems AG und deren Konzerngesellschaften (heutiger Vertragspartner) auf 61 Tage verkürzt (Frist zur Einreichung des Angebots: 15.05.2023).

Formvorschriften
Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei
Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist ebenfalls der Anbieter für das
rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne
weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf
einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

25. Mai 2023 Offertöffnung

Spezifische Fristen
Die Frist zur Einreichung der Angebote beträgt ab erfolgter Publikation der Ausschreibung in simap.ch regulär 70 Tage. Diese Frist
wird für die Firma ATRON Systems AG und deren Konzerngesellschaften (heutiger Vertragspartner) auf 61 Tage verkürzt (Frist zur Einreichung des Angebots: 15.05.2023).

Formvorschriften
Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei
Zusendung mittels Post oder Kurier (muss mittels Trackingfunktion rückverfolgbar sein) ist ebenfalls der Anbieter für das
rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden ohne
weitere Beurteilung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen und ungeöffnet retourniert. Rechtsgültig ist in jedem Fall die auf
einem Memory Stick eingereichte elektronische Version. Bei Widersprüchen ist diese Grundlage für die Bewertung.

1. Dezember 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2034 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis
15% A-13-004-ZK Referenzen
10% A-13-005-ZK Erfahrung mit dem Retrofit Ansatz
12% A-14-002-ZK Funktionsumfang Softwarelösung – Soll Anforderungen
3% A-14-003-ZK Lösungsarchitektur
10% A-14-004-ZK Offenlegung Source-Code, Schnittstellen und weiteren Themen
5% A-15-002-ZK Vorgehen & Termine
4% A-15-003-ZK Fachkompetenz Projektleiter und technischer Lead / Systemarchitekt seitens Anbieter
2% A-22-002-ZK Funktionsumfang Hardware Komponenten für Retrofit der stationären und mobilen Billettautomaten – Soll Anforderungen
2% A-23-002-ZK Funktionsumfang neue stationäre Billettautomaten – Soll Anforderungen
2% A-24-002-ZK Funktionsumfang neue mobile Billettautomaten – Soll Anforderungen
5% A25-001-ZK Akzeptanz Vertragsentwurf

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

nicht zugelassen

Eignungskriterien:

A-12-001-EK Handels- und Betreibungsregisterauszug
Einreichung Handels- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 12 Monate. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.

A-12-002-EK Hinreichende Betriebshaftpflichtversicherung
Der Anbieter verfügt über eine Haftpflicht-Versicherung (bzw. bestätigt diese im Zuschlagsfall abzuschliessen) in der Höhe von
•CHF 5 Mio. für Personen- und Sachschäden inkl. daraus folgende Vermögensschäden
•CHF 2 Mio. für reine Vermögensschäden
je Schadenfall und Jahr.

A-12-003-EK Kapazität / Ressourcen
Der Anbieter hat ausreichende personelle Kapazitäten mit entsprechender Ausbildung, um die geforderte Leistung während der Projektdauer zu erfüllen.

A-12-004-EK Unternehmerangaben & Selbstdeklaration
Das Dokument 4.1 Unternehmerangaben_Selbstdeklaration ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

A-12-005-EK Sprache
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
Die eingesetzten Personen beherrschen die deutsche Sprache (mündlich und schriftlich) mindestens auf dem Niveau C1.

A-12-006-EK Schlüsselpersonen
Der Anbieter stellt der Betriebsgemeinschaft folgende Schlüsselpersonen zur Verfügung, welche während der Vertragsdauer zur Verfügung stehen:
-Single Point of Contact (SW-Lieferant)
-Projektleiter und technischer Lead / Systemarchitekt für das Umsetzungsprojekt
-Single Point of Contact im Supportteam in der Betriebsphase

A-12-007-EK Austausch Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Schlüsselpersonen (gemäss A-12-007-EK) allfällig zu ersetzen. Leistung und Einsatz der eingesetzten Schlüsselpersonen werden durch die Betriebsgemeinschaft regelmässig beurteilt. Wird eine wesentliche Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss vertraglichen Vereinbarungen festgestellt, hat der Anbieter dazu Stellung zu nehmen. Darauf entscheidet die Betriebsgemeinschaft, ob der Anbieter Schlüsselpersonen durch andere Personen zu ersetzen haben.
Der Anbieter bestätigt, die im Projekt eingesetzten Mitarbeitenden nur aus wichtigen Gründen (Kündigung, längere Krankheit, etc.) und innerhalb annehmbarer Fristen auszutauschen und durch mindestens gleichwertige Mitarbeitende (Erfahrung und Ausbildung) zu ersetzten.
Der Anbieter ist bereit, einen daraus entstehenden Einarbeitungsaufwand in Höhe von 5 Tagen zu übernehmen.
Bei einem Wechsel von Schlüsselpersonen ist die Betriebsgemeinschaft möglichst frühzeitig zu informieren. Die Betriebsgemeinschaft behält sich ein Mitspracherecht bei der Neubesetzung von Schlüsselpersonen vor.

A-12-008-EK Referenzen
Der Anbieter hat in der Schweiz bereits eine Backend- und Frontend Softwarelösung umgesetzt, welche über eine NOVA-Anbindung verfügt und während mindestens einem Jahr produktiv im Einsatz war. Im produktiven Betrieb wurden die NOVA-Releases umgesetzt und nachgeführt.

A-12-009-EK Escrow-Vertrag
Der Anbieter ist bereit einen Escrow-Vertrag gemäss Ziffer 13.5 des Rahmenvertragsentwurfs (Dokument 3.1) abzuschliessen.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Die BLS akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen
der BLS AG.

Nachverhandlungen:

Ja, die Begutachtung der Billettautomaten ist für die Gesamtanbieterin obligatorisch, davon ausgenommen ist die Firma ATRON Systems AG und deren Konzerngesellschaften. Details vgl. Dokument 4.2 "Formular Begutachtung der Billettautomaten".

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Kreditgenehmigung und die Zustimmung sämtlicher zuständiger Organe. Gemäss Art. 43
BöB ist die BLS berechtigt, das Verfahren abzubrechen oder zu wiederholen. Die Anbieter können aus dem Umstand, dass das
Verfahren abgebrochen wird, keine auf welchen Rechtsmitteln auch immer beruhenden Ansprüche, insbesondere auch nicht auf
Schadenersatz gegen die BLS ableiten.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: +41 58 327 38 40
E-Mail-Adresse:  
tabea.mueller2@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1319783 1232 NeBiC (neue Billettautomaten)