Zuschlag 1313417: F23071 - Wartung der Anwendungen WebCotisations-CSC und SITAX
Publiziert am: 31. Januar 2023
Zentrale Ausgleichsstelle ZAS
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma GLOBAZ SA, die als Herausgeberin und Eigentümerin die ursprünglichen Standardanwendungen WebCotisations-CSC und SITAX für die Bedürfnisse der Freiwilligen Versicherung AHV/IV der ZAS erheblich anpasste. GLOBAZ SA ist Eigentümerin des Quellcodes und daher die einzige Firma, die die Rechte am geistigen Eigentum besitzt, um die Weiterentwicklung dieser Anwendungen vornehmen zu können. Ebenso verfügt sie als einzige über das nötige Know-how, um diese Anwendungen zu warten und das erforderliche Leistungsniveau zu gewährleisten. Die Einführung einer alternativen Lösung würde die vollständige Entwicklung einer neuen Anwendung und die parallele Aufrechterhaltung der aktuellen Lösung bedingen. Dies würde unverhältnismässige Kosten und beträchtliche technische Schwierigkeiten mit sich bringen. In Anbetracht eines infolge geplanter funktionaler Änderungen sich höchstwahrscheinlich ändernden Bedarfs, würde eine Ersatzlösung schnell veralten, ohne dass deren Investition amortisiert werden könnte. Daher gibt es zur Zeit kurz- und mittelfristig keine angemessene alternative Lösung.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
27.01.2023
-
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.01.2024 bis 31.12.2025: CHF 118‘470.00
- Optionen 01.01.2024 bis 31.12.2028: CHF 717‘713.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...